Die EU unternimmt erste konkrete Schritte zur Umsetzung der globalen Mindeststeuer. Heute stellte die zuständige Kommission einen Gesetzesvorschlag vor, der die ehrgeizige internationale Steuerreform umsetzen soll, auf die sich die EU zuvor mit über 130 anderen Ländern geeinigt hatte. Gleichzeitig will die Kommission gegen Briefkastenfirmen vorgehen, mit denen hohe Steuern umschifft werden können.
Mit dem Gesetzesvorschlag zur Mindeststeuer ist die EU nach Angaben der Kommission weltweit Vorreiter. Ziel der Reform ist es vor allem, die Verlagerung von Unternehmensgewinnen in Steueroasen zu verhindern. Internationale Firmen mit mindestens 750 Millionen Euro Umsatz pro Jahr sollen deswegen spätestens 2023 unabhängig von ihrem Sitz mindestens 15 Prozent Steuern zahlen.
Zahlt ein Unternehmen mit seiner Tochterfirma im Ausland weniger Steuern, kann der Heimatstaat die Differenz einkassieren. Der Vorschlag muss von den EU-Ländern einstimmig angenommen werden.
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