Vor dem Hintergrund der anhaltenden Bauernproteste in Ländern wie Deutschland und Frankreich schlägt die EU-Kommission vor, bestimmte Auflagen für Landwirte weiterhin auszusetzen.
Die Kommission hat heute ihre Absicht bekannt gegeben, die Regelung, die Landwirte dazu verpflichtet, im Austausch für Agrarsubventionen vier Prozent ihrer Ackerflächen in sogenannte „unproduktive“ Flächen umzuwandeln, weiterhin nicht anzuwenden. Diese Maßnahme soll der Natur Regenerationszeiten gewähren.
Ursprünglich wurde diese Regelung nach dem Ausbruch des Konflikts in der Ukraine vorübergehend aufgehoben, um die Ernährungssicherheit nicht zu gefährden. Insbesondere Frankreich hatte sich für eine Verlängerung dieser Ausnahmeregelung stark gemacht.
„Im Grunde geht es darum, eine Ausnahme von diesen Bestimmungen weiterhin zu ermöglichen“, erläuterte ein Sprecher der EU-Kommission heute in Brüssel. Diese Vorschriften über stillgelegte Flächen sind Teil der Gründe, die in den letzten Wochen zu den Protesten unzufriedener Landwirte, unter anderem in Frankreich und Belgien, geführt haben.
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