Schwer straffällige Asylwerber müssen nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs auch nach Verbüßung ihrer Strafe weiter mit Inhaftierung rechnen. Das entschieden die Luxemburger Richter am Montag. Voraussetzung ist aber, dass die nationale Sicherheit oder die öffentliche Ordnung in Gefahr sind.
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