Wie der Europäische Gerichtshof am Dienstag entschieden hat, haben Passagiere, deren Flug sich um mehr als drei Stunden verspätet, Anrecht auf eine Entschädigung.
Damit bestätigte das Gericht seine frühere Rechtssprechung. Eine Ausnahme gebe es nur, wenn die Verspätung auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen sei, die die Airline nicht beeinflussen konnte. Kunden von Fluglinien müssten genauso entschädigt werden, wie Passagiere, deren Flug annulliert wurde, befanden die Richter. Laut EU-Recht erhalten Passagiere in besagten Fällen Ausgleichszahlungen in Höhe von 250 bis 600 Euro.
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