Wer künftig in einem EU-Land schwer gegen Verkehrsregeln verstößt, könnte bald nicht nur dort, sondern in der gesamten Europäischen Union mit einem Fahrverbot rechnen. Vertreterinnen und Vertreter des EU-Parlaments und der Mitgliedsstaaten haben sich gestern auf eine vorläufige Einigung geeinigt, um gefährliches Fahrverhalten europaweit konsequenter zu ahnden – unabhängig davon, in welchem Land der Führerschein ausgestellt wurde.
Bisher gilt: Ein EU-Staat kann Verkehrssündern aus anderen Mitgliedsländern nur auf eigenem Staatsgebiet das Fahren verbieten. Künftig soll das anders sein. Die neue Regelung sieht vor, dass der Ausstellungsstaat des Führerscheins verpflichtet wird, ein verhängtes Fahrverbot unter bestimmten Voraussetzungen zu übernehmen – und damit EU-weit gültig zu machen.
Gilt bei besonders schweren Verstößen
Das neue Verfahren soll vor allem bei gravierenden Verkehrsdelikten greifen – etwa bei Alkoholfahrten, extremen Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Unfällen mit Todesfolge. Voraussetzung ist, dass das Land, in dem der Verstoß begangen wurde, ein mindestens dreimonatiges Fahrverbot ausgesprochen hat – und dass alle Rechtsmittel ausgeschöpft sind.
Nächster Schritt: Formelle Bestätigung
Bevor die neue Regelung in Kraft treten kann, muss die Einigung noch formell vom Europäischen Parlament und vom Rat der EU bestätigt werden.
Ziel der Reform ist es, mehr Verkehrssicherheit auf Europas Straßen zu schaffen – und sicherzustellen, dass schwere Verstöße nicht länger durch nationale Grenzen ausgebremst werden.
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