Justiz

EuGH

Daniel_B_photos (CC0), Pixabay
Teilen

Polen, Ungarn und Tschechien haben nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in der Flüchtlingskrise gegen EU-Recht verstoßen.

Die drei Länder hätten sich nicht weigern dürfen, EU-Beschlüsse zur Umverteilung von Asylwerbern aus Griechenland und Italien umzusetzen, urteilten die Luxemburger Richter heute.

Die EU-Innenminister hatten im September 2015 gegen den Widerstand osteuropäischer Staaten eine Umverteilung von Asylbewerbern aus Italien und Griechenland innerhalb der EU beschlossen.

Ungarn, Polen und Tschechien weigerten sich allerdings beharrlich, den Beschluss umzusetzen – obwohl der EuGH dessen Rechtmäßigkeit in einem späteren Urteil bestätigte. Die EU-Kommission, die in der Staatengemeinschaft unter anderem die Einhaltung von EU-Recht überwacht, klagte deshalb gegen die drei Länder.

Ein Strafmaß benannte der EuGH noch nicht. Dazu müsste die EU-Kommission das Gericht erneut anrufen und finanzielle Sanktionen beantragen. Dann würde der Gerichtshof die Höhe der Strafe berechnen. Dabei werden Dauer und Schwere des Verstoßes berücksichtigt, aber auch die Wirtschaftskraft des Landes.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Justiz

OLG Frankfurt: Geldwäscheverdachtsmeldung

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat in einer kürzlich veröffentlichten Entscheidung Schadensersatzansprüche...

Justiz

Unzulässig

Frankfurter Theater-Doppelanlage: Neubau statt Sanierung Die Stadt Frankfurt hat nach einer eingehenden...

Justiz

Entlassung rechtmäßig

Verwaltungsgericht Koblenz bestätigt Entlassung eines Polizeikommissars wegen unangebrachter Inhalte Das Verwaltungsgericht Koblenz...