Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat ein deutliches Urteil gesprochen: Die Praxis der Republik Malta, Staatsbürgerschaften im Gegenzug für hohe Geldzahlungen und Investitionen zu vergeben, verstößt gegen europäisches Recht. In Luxemburg urteilten die Richterinnen und Richter, dass dieses sogenannte „Investor-Programm“ einer Vermarktung der Staatsbürgerschaft gleichkomme – und damit nicht mit den Grundwerten der Europäischen Union vereinbar sei.
Bislang konnten wohlhabende Drittstaatsangehörige über ein spezielles Regierungsprogramm auf Malta die maltesische Staatsbürgerschaft – und damit gleichzeitig die EU-Bürgerschaft – erwerben. Die zentrale Bedingung: eine Zahlung von mindestens 600.000 Euro an den maltesischen Staat sowie weitere Investitionen, etwa in Immobilien oder Anleihen.
Der EuGH betonte, dass die Vergabe einer Staatsangehörigkeit nicht wie eine Ware behandelt werden dürfe. Sie sei keine bloße Transaktion, sondern bringe bedeutende Rechte und Pflichten mit sich – insbesondere auch auf europäischer Ebene. Denn mit der Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaats gehen automatisch weitreichende Rechte wie Freizügigkeit, Wahlrecht und diplomatischer Schutz innerhalb der gesamten Union einher.
Das Urteil richtet sich nicht nur gegen Malta, sondern gilt als Signal an alle EU-Mitgliedstaaten, die ähnliche Programme in Erwägung ziehen oder bereits umgesetzt haben. Es unterstreicht den Standpunkt der EU-Kommission, die solche „Golden Passport“-Modelle seit Langem kritisch sieht.
Malta muss nun sein Investorenprogramm überarbeiten oder ganz abschaffen. Für bereits vergebene Staatsbürgerschaften könnten weitere rechtliche Auseinandersetzungen folgen.
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