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EuGH: Infos zu Kredit­verträgen unzu­reichend

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Der Europäische Gerichts­hof (EuGH) hat geur­teilt: Banken und Sparkassen haben Kreditnehmer nicht genau genug über die Rechts­lage informiert. Es reichte nicht aus, den Verzugs­zins­satz mit „…fünf Punkten über dem Basiszins­satz…“ anzu­geben. Nötig sei der bei Vertrags­schluss gültige Prozent­satz. Wenn der sich verändern kann, ist nach Ansicht der Richter in Luxemburg anzu­geben, wann und nach welchen Regeln dies geschieht. Unzu­reichend sei außerdem gewesen, auf die Internetseite der Schlichtungs­stelle zu verweisen. Und allenfalls in extremen Ausnahme­fällen liege Rechts­miss­brauch oder Verwirkung vor, wenn ein Verbraucher einen Vertrag mit unzu­reichenden Informationen widerrufe, auch wenn seit Vertrags­schluss schon viel Zeit vergangen ist. Es ging um Auto­kredit­verträge der VW- und der BMW-Bank.
Europäischer Gerichts­hof, Urteil vom 09.09.2021
Aktenzeichen: C-33/20, C-155/20 und C-187/20
Verbraucher­anwälte: AKH-H Rechtsanwälte, Esslingen, Dr. Sincar & Basun Rechtsanwaltskanzlei, Düsseldorf sowie Gansel Rechtsanwälte, Berlin

Der Bundes­gerichts­hof hatte bislang geur­teilt: Die bisherigen Angaben reichen aus. Der Europäische Gerichts­hof hält das für falsch und urteilt verbraucherfreundlicher. Das Urteil aus Luxemburg bindet die deutschen Gerichte.

Die Folge: Widerruf auch nach Jahren noch möglich

Folge des Urteils: Alle Kredit­verträge sind auch Jahre nach Vertrags­schluss noch widerruflich. Kreditnehmer erhalten dann alle ihre Zahlungen zurück, egal ob sie auf Tilgung, Gebühren, Zinsen oder sogar Verzugs­zinsen entfallen. In der Regel sind sogar gekündigte Kredit widerruflich. Erst nach voll­ständiger Tilgung kann das Widerrufs­recht zu Kredit­verträgen mit unzu­reichenden Informationen für Verbraucher erlöschen.

Direkt bei der Bank abge­schlossene Kredit­verträge

Klar: Verbraucher müssen nach Widerruf eines Kredit­vertrags den Kredit­betrag zurück­zahlen. Auch wenn sie das nicht können, lohnt sich der Widerruf oft. Der Saldo der nach Widerruf zu erstattenden wechselseitigen Zahlungen ist in der Regel erheblich geringer als die Rest­schuld zum Zeit­punkt des Widerrufs. Haupt­grund: Schuldner bleiben zwar oft verpflichtet, die vereinbarten Zinsen zu zahlen. Sons­tige Entgelte und etwaige Verzugs­zinsen sind jedoch nicht zu berück­sichtigen und fallen weg.

Auto­finanzierung und sons­tige Waren­kredite

Haben Kreditnehmer den Vertrag über einen Auto­händler oder sonst ein Unternehmen abge­schlossen, um dessen Leistungen zu bezahlen, dann erfasst der Widerruf des Kredit­vertrags auch den damit verbunden Kauf­vertrag. Kreditnehmer müssen dann nicht den Kredit zurück­zahlen, sondern die mit dem Kredit finanzierte Ware zurück­geben. Dabei müssen sie zwar für den durch die Benut­zung entstandenen Wert­verlust der Ware zahlen. Der Widerruf lohnt aber auch in dieser Konstellation oft. Die Umsatz­steuer und die Händ­lermarge ist nämlich nach Ansicht von Verbraucherschützern und -anwälten abzu­ziehen. Der Händler soll durch den Widerruf keinen Schaden haben, aber er soll auch keinen Gewinn behalten dürfen. Mindestens ein Ober­landes­gericht hat diese Rechts­auffassung inzwischen bestätigt.
Ober­landes­gericht Düssel­dorf, Urteil vom 22.03.2021
Aktenzeichen: I-9 U 107/19 (nicht rechts­kräftig)
Verbraucher­anwälte: Lehnen & Sinnig, Trier

Weitere Fehler in deutschen Kredit­verträgen

In einem weiteren wichtigen Punkt hatte der EuGH die zuletzt für Verbraucher unfreundliche Recht­sprechung des Bundes­gerichts­hof zum Kredit­widerruf korrigiert: Die in Deutsch­land üblichen Verbraucher­informationen zu Kredit- und Leasing­verträgen mit dem Verweis auf gesetzliche Regeln, die ihrer­seits auf weitere Vorschriften verweisen, sind unzu­reichend. „Kaskaden­verweis“ nennen Juristen das. Trotzdem hatte der Bundes­gerichts­hof viele Verträge mit diesem Fehler nicht mehr für widerruflich gehalten. Der für Bank- und Kapitalmarkt­recht zuständige XI. Senat in Karls­ruhe hatte geur­teilt: Wenn Banken und Sparkassen exakt wie im gesetzlichen Muster vorgesehen über das Widerrufs­recht informiert haben, dann gilt die Information als richtig, obwohl sie den EU-Anforderungen nicht genügt.

Tipp:
Sie suchen eine gute Finanzierung für Ihren Wagen? Hier hilft Ihnen der laufend aktualisierte Vergleich Autofinanzierung der Stiftung Warentest.

Klagen ohne Risiko

Selbst bei eindeutig fehler­haften Verträgen gilt allerdings: Auto­banken lassen Kunden oft abblitzen, wenn diese selbst ihre Rechte fordern. Ohne Rechts­anwalt und Gericht geht gar nichts. Mit einer Verkehrsrechtsschutzversicherung ohne Selbst­beteiligung können Betroffene selbst einen Rechts­anwalt einschalten, ohne Gerichts­kosten und Anwalts­honorare zahlen zu müssen. Mit Selbst­beteiligung sind die Kosten auf den mit der Versicherung vereinbarten Betrag begrenzt. Sofern am Ende die Bank den Rechts­streit verliert, muss sie alle Kosten einschließ­lich der Selbst­beteiligung über­nehmen. Ohne Rechts­schutz­versicherung ist es nicht ratsam, den Kredit­widerruf per Anwalt und Gericht durch­zusetzen. Das Risiko, dass Kreditnehmer zumindest einen Teil der Gerichts­kosten und Anwalts­honorare selbst zahlen müssen, ist hoch. Der Kredit­widerruf lohnt dann in der Regel nicht mehr und kann sogar sehr teuer werden.

Chance für Fahrer von Diesel­skandal-Autos

Die Folge der Banken-Fehler bei der Information ihrer Kunden: Kredit- und Leasingnehmer können ihre Verträge auch heute noch widerrufen. Tun sie das, muss die Bank bisher gezahlte Raten und die Anzahlung erstatten. Hat wie üblich der Auto­händler den Kredit­vertrag vermittelt, können Kunden auch das Auto zurück­geben. Auch Besitzer von Autos mit illegaler Motorsteuerung können ihren Wagen auf diese Weise also leicht wieder loswerden.

Tipps und Muster­brief

Banken und Sparkassen haben Kredit- und Leasingnehmer von Juni 2010 an nicht korrekt über das Widerrufs­recht informiert. Die Folge: Die eigentlich nur zweiwöchige Frist für den Widerruf beginnt nicht zu laufen. Kreditnehmer können auch vor Jahren abge­schlossene Verträge noch widerrufen. Sofern sie mit vom Händler vermittelten Krediten Autos oder andere Waren finanziert haben, können sie diese zurück­geben. Hier geben die Rechts­experten der Stiftung Warentest Tipps für den Raten- und den Auto­kredit­widerruf.

Wo der Widerruf lohnt

Nach dem jüngsten Urteil des Europäischen Gerichts­hofs steht fest: Sie können alle Verbraucher­kredit­verträge und Auto­finanzierungen auch Jahre nach ihrem Abschluss noch widerrufen. Der Widerruf lohnt…

  • …bei Krediten mit hohen Zinsen, wenn Sie das Geld für die Ablösung des alten Kredits jetzt zu einem geringeren Zins­satz bekommen. Holen Sie vor dem Widerruf des alten ein konkretes Angebot ein. Unter­schreiben Sie den neuen Vertrag erst, nachdem Ihre Bank den Widerruf des alten Vertrag akzeptiert hat. Schalten Sie einen Rechts­anwalt mit Kredit­widerrufs­erfahrung ein, wenn die Bank den Kredit­widerruf verweigert oder nicht reagiert.
  • …bei Krediten mit Rest­schuld- oder Raten­schutz­versicherung. Widerrufen Sie solche Verträge sofort. Sie bekommen zumindest den Anteil des Versicherungs­beitrags zurück, der auf die verbleibende Kredit­lauf­zeit entfällt. Je später Sie widerrufen, desto geringer ist er. Schalten Sie einen Rechts­anwalt mit Kredit­widerrufs­erfahrung ein, wenn die Bank den Kredit­widerruf verweigert oder nicht reagiert.
  • …nach Zahlung einer Vorfälligkeits­entschädigung. Sie ist nach Widerruf des Kredit­vertrags zu erstatten. Widerrufen Sie solche Kredit­verträge sofort. Schalten Sie einen Rechts­anwalt mit Kredit­widerrufs­erfahrung ein, wenn die Bank den Widerruf verweigert oder nicht reagiert.
  • …oft bei Krediten, die die Bank oder Sparkasse wegen Verzugs gekündigt hat. Lassen Sie Ihre Unterlagen unbe­dingt vor dem Widerruf von einem Fach­anwalt für Bank- und Kapitalmarkt­recht prüfen. Wenn Ihre Bank oder Sparkasse bei den Mahnungen oder bei der Kündigung Fehler gemacht hat, kann Ihre Forderung schon verjährt sein. Wenn Sie einen solchen Vertrag vorschnell widerrufen, laufen Sie Gefahr ihn zurück­zahlen zu müssen, obwohl die eigentlichen Kredit­forderungen bereits verjährt waren und Sie nicht mehr hätten zahlen müssen. Wenn die Forderungen Ihrer Bank oder Sparkasse noch nicht verjährt sind, kann der Widerruf des Kredits die Rest­schuld erheblich senken, weil dadurch vor allem Verzugs­zinsen wegfallen.
  • …in der Regel bei vom Händler vermittelten Krediten zur Finanzierung von Autos oder anderen Waren. Sie müssen dann die finanzierte Ware zurück­geben statt den Kredit zurück­zuzahlen. Sie müssen allerdings für den mit der Benut­zung der Ware durch Sie verbundenen Wert­verlust zahlen. Dabei bleibt allerdings die Händ­lermarge (oft ungefähr 10 Prozent) und die Umsatz­steuer (sowohl auf den Wert bei Kauf als auch bei Widerruf) außen vor. Auch die durch bloßen Zeit­ablauf oder den Start eines Nach­folgemodells einge­tretene Wert­minderung ist nach Ansicht von Verbraucher­anwälten nicht zu berück­sichtigen. Erst Recht müssen Verbraucher nicht zahlen, wenn ihre Autos an Wert verlieren, weil illegale Tricks bei der Abgas­reinigung bekannt werden. Höchst­richterliche Urteile gibt es dazu aber noch nicht. Im Einzel­fall ist nicht ausgeschlossen, dass Kredit­widerruf wirt­schaftlich keinen Sinn hat. Das gilt vor allem, wenn Sie die Ware sehr günstig bekommen haben.

Text Muster­schreiben

Wenn Sie sicher sind, dass Sie Ihren Vertrag widerrufen wollen, schreiben Sie an die in Ihrem Vertrag angegebene Adresse der Bank oder Sparkasse:

„Hier­mit widerrufe ich die auf den Abschluss des Kredit­vertrags mit der Nr. ____ gerichtete Willens­erklärung. Dazu bin ich trotz der seit Vertrags­schluss vergangenen Zeit berechtigt, weil Sie mich nicht entsprechend der Vorgaben in den EU-Richt­linien über den Vertrag und mein Widerrufs­recht informiert haben. Ich erwarte, dass Sie mir inner­halb von zwei Wochen ab Zugang dieses Schreibens bei Ihnen den Widerruf und die Rück­abwick­lung des Vertrags und des finanzierten Kauf­vertrags bestätigen. Bleibt die Bestätigung aus oder verweigern Sie den Widerruf, werde ich ohne weitere Ankündigung recht­liche Schritte einleiten. Sollten nach Zugang dieses Schreibens bei Ihnen noch Zahlungen von mir an Sie erfolgen, haben Sie diese als ungerecht­fertigte Bereicherung heraus­zugeben; ich behalte mir vor, die Erstattung zu fordern.“

Verschi­cken Sie das Schreiben per Einschreiben mit Rück­schein. Bewahren Sie den unterzeichneten Rück­schein gut auf. Wenn Sie nach Ablauf der Frist einen Rechts­anwalt einschalten, haben Sie gute Chancen, dass die Bank auch für dessen außerge­richt­liche Tätig­keit zahlen muss. Schalten Sie den Rechts­anwalt sofort ein, müssen Sie für dessen Tätig­keit vor Klageerhebung in der Regel selbst zahlen.

Mögliche Bankenre­aktion

Zuweilen melden sich Mitarbeiter der Bank nach einem Widerruf telefo­nisch. Sie können sich in so einem Fall etwaige Vorschläge ruhig anhören. Sie sollten sich aber auf keine Diskussion darüber einlassen, ob der Widerruf sinn­voll ist und was er Ihnen konkret bringt. Erklären Sie nicht, warum Sie den Vertrag widerrufen haben. Sie müssen dafür keinen Grund nennen. Der Widerruf ist Ihr gutes Recht. Verweisen Sie auf Ihr Widerruf­schreiben und bekräftigen Sie die Forderung auf Bestätigung des Widerrufs.

Anwalts­prüfung

Bleibt die Bestätigung des Widerrufs aus, sollten Sie Ihren Fall von einem Rechts­anwalt prüfen lassen, der Erfahrungen mit dem Widerruf von Auto­kredit­verträgen der betreffenden Bank hat. test.de bietet Ihnen eine nach Kredit­bank sortierte Liste mit Rechts­anwälten, die test.de gegen­über versichert haben, Mandate zu Verträgen der jeweiligen Bank erfolg­reich bearbeitet zu haben (s. u.).

Rechts­schutz­versicherung

Für den Widerruf von Auto­kredit­verträgen ist ein Verkehrs­rechts­schutz nötig. Wenn Sie eine Verkehrs­rechts­schutz­versicherung haben oder recht­zeitig vor dem Widerruf abschließen, muss diese für die Kosten des Rechts­streits zahlen, sofern der Kredit­widerruf in den Versicherungs­bedingungen nicht ausdrück­lich ausgeschlossen ist: Vergleich Verkehrsrechtsschutzversicherung.

Für den Streit um den Widerruf sons­tiger Verbraucher­kredit­verträge ist der klassische Vertrags­rechts­schutz zuständig. Bei älteren Verträgen ist der Versicherer in der Regel in der Pflicht. In den letzten Jahren haben die meisten Anbieter solcher Versicherungen Leistungen für solche Streitig­keiten allerdings ausgeschlossen. Beispiel für eine solche Ausschluss­klausel:

„Es besteht kein Rechts­schutz, wenn (…) der Versicherungs­nehmer ein Recht (z. B. Widerruf) ausübt (…) und sich als Voraus­setzung dafür auf die Mangelhaftig­keit der (…) Belehrung (…) beruft (…).“

Fragen Sie im Zweifel beim Anwalt nach, ob Ihre Versicherung zahlen muss. Beachten Sie: Nach Abschluss von Rechts­schutz­versicherungs­verträgen gilt oft eine dreimonatige Warte­zeit. Falls Sie selbst zahlen müssen, sollten Sie sich gut über­legen, ob Sie gegen die Bank vorgehen. Die Erfolgs­aussichten sind gut, aber es gibt ein erhebliches Risiko, zumindest einen Teil der Gerichts­kosten und der Rechts­anwalts­honorare selbst zahlen müssen. Der Widerruf dürfte dann ganz oft nicht mehr lohnen. Im schlimmsten Fall zahlen Sie sogar drauf.

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