Durch ein nationales (hier: kroatisches) Gesetz kann Kreditverträgen mit ausländischen Kreditgebern, die keine Zulassung für die Erbringung von Kreditdienstleistungen in diesem Mitgliedstaat haben, nicht mittels rückwirkender, allgemeiner und automatischer Regelung die Gültigkeit genommen werden. Dies hat der Europäische Gerichtshof mit Urteil vom 14.02.2019 entschieden (Az.: C-630/17, BeckRS 2019, 1381).
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