Heute wird der Europäische Gerichtshof (EuGH) ein weiteres Urteil zur Unabhängigkeit der Justiz in Polen verkünden. Die EU-Kommission hatte im Jahr 2021 eine Klage gegen mehrere polnische Regelungen eingereicht, die gegen das EU-Recht verstoßen. Die Klage betrifft insbesondere die Unabhängigkeit der polnischen Justiz bei der Überprüfung von EU-Recht und die Rechte der Richter in Bezug auf den Schutz des Privatlebens.
Trotz internationaler Kritik hat die nationalkonservative Regierung Polens in den letzten Jahren umfangreiche Reformen im Justizsystem durchgeführt. Die EU-Kommission hat mehrfach gegen diese Reformen geklagt, und einige der Beschlüsse wurden vom EuGH aufgehoben. Da Warschau sich jedoch geweigert hat, die Urteile des EuGH umzusetzen, wurde eine Geldstrafe von einer Million Euro pro Tag verhängt. Im Frühjahr wurde die Strafe halbiert, da die Regierung inzwischen einige Änderungen am Justizsystem vorgenommen hat.
Dennoch sind weitere Verfahren absehbar: Im Februar hat die EU-Kommission erneut Klage gegen Polen wegen Verstößen gegen das EU-Recht durch das polnische Verfassungsgericht eingereicht.
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