Eine Hotelbuchung im Internet ist nur dann wirksam, wenn Verbraucherinnen und Verbraucher allein anhand der anzuklickenden Schaltfläche verstehen, dass sie mit dem Klick eine Zahlungsverpflichtung eingehen. Die Formulierung müsse eindeutig sein, urteilte nun der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg.
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