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EuGH Urteil

AJEL (CC0), Pixabay
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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einer jüngsten Entscheidung klargestellt, dass Werbung für Elektroprodukte umfassende Informationen zur Energieeffizienz der Produkte enthalten muss. Dies beinhaltet nicht nur die spezifische Energieeffizienzklasse des beworbenen Produkts, sondern auch die vollständige Skala der verfügbaren Energieeffizienzklassen.

Ein prominenter deutscher Möbeldiscounter wurde ins Visier genommen, weil er in seiner Produktwerbung lediglich die Energieeffizienzklasse der Produkte angab, ohne die gesamte Bandbreite der Energieeffizienzklassen zu erläutern. Der EuGH betonte, dass sowohl Lieferanten als auch Händler in ihrer Werbung die Pflicht haben, klare und vollständige Informationen über die Energieeffizienzklasse sowie die gesamte Skala der möglichen Klassen, die auf dem Produktetikett stehen, anzugeben.

Je nach Typ des Elektrogeräts variieren die Energieeffizienzklassen. Beispielsweise reichen die Klassen für Elektrobacköfen von A+++ (sehr energieeffizient) bis D (weniger energieeffizient), während andere Geräte wie Dunstabzugshauben eine Skala bis zu A++ haben. Es ist zu beachten, dass es Anpassungen in den Energieeffizienzklassen verschiedener Produkte, wie Waschmaschinen und Kühlschränke, gegeben hat, um eine präzisere Klassifizierung zu ermöglichen.

Der Entscheid des EuGH kam nach einer Klage der deutschen Organisation „Wirtschaft im Wettbewerb“, die eine rechtliche Klärung suchte. Nun obliegt es dem nationalen Gericht, unter Berücksichtigung der vom EuGH festgelegten Leitlinien, eine endgültige Entscheidung in dieser Angelegenheit zu treffen.

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