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EuGH-Urteil: Langjähriger Informationsaustausch zwischen portugiesischen Banken könnte Wettbewerbsverstoß sein

Daniel_B_photos (CC0), Pixabay
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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einem wegweisenden Urteil entschieden, dass der jahrelange Austausch sensibler Geschäftsinformationen zwischen 14 portugiesischen Kreditinstituten möglicherweise eine vorsätzliche Wettbewerbsbeschränkung darstellt.

Der Fall geht auf eine Entscheidung der portugiesischen Wettbewerbsbehörde aus dem Jahr 2019 zurück, die Geldbußen in Höhe von insgesamt 225 Millionen Euro gegen die beteiligten Banken verhängte. Die Behörde sah in dem von 2002 bis 2013 andauernden Informationsaustausch einen Verstoß gegen nationales und EU-Wettbewerbsrecht.

Der EuGH stellte klar, dass ein solcher autonomer Informationsaustausch zwischen Wettbewerbern als wettbewerbsschädlich eingestuft werden kann, wenn er die Unsicherheit über das künftige Verhalten der Marktteilnehmer beseitigt. Dies sei insbesondere der Fall, wenn vertrauliche und strategische Informationen ausgetauscht werden, die das zukünftige Verhalten der Wettbewerber offenlegen könnten.

Im vorliegenden Fall tauschten die Banken Informationen über Kreditaufschläge, Risikoparameter und Produktionsmengen aus. Der EuGH betonte, dass besonders der Austausch von Informationen über geplante Änderungen der Kreditaufschläge problematisch sein könnte, da diese einen wesentlichen Wettbewerbsparameter darstellen.

Die endgültige Entscheidung, ob tatsächlich eine Wettbewerbsbeschränkung vorliegt, obliegt nun dem portugiesischen Gericht. Dieses muss die konkreten Umstände des Falles prüfen und bewerten.

Das Urteil des EuGH könnte weitreichende Folgen für die Bankenbranche und andere Sektoren haben, in denen regelmäßiger Informationsaustausch zwischen Wettbewerbern stattfindet. Es unterstreicht die Notwendigkeit für Unternehmen, bei solchen Praktiken besondere Vorsicht walten zu lassen, um nicht in Konflikt mit dem Wettbewerbsrecht zu geraten.

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