Polen hat vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) einen endgültigen Verlust in einem Streit mit der EU über die Unabhängigkeit und das Privatleben von Richtern erlitten. Gemäß dem heute verkündeten Urteil verstoßen die Bestimmungen der polnischen Justizreform von 2019 gegen das EU-Recht. Das Urteil aus Luxemburg könnte auch Auswirkungen auf ein zuvor im Eilverfahren verhängtes Zwangsgeld haben.
Die Klage der EU-Kommission aus dem Jahr 2021 liegt dem Urteil zugrunde. Dabei wurde argumentiert, dass mehrere polnische Regelungen gegen EU-Recht verstoßen. Die EU-Kommission ist dafür verantwortlich, die Einhaltung des EU-Rechts durch die Mitgliedstaaten zu überwachen, da sie die Hüterin der EU-Verträge ist. Sie hat auch schon gegen Deutschland vor dem EuGH geklagt, um die Einhaltung des EU-Rechts durchzusetzen.
In dem aktuellen Streit ging es unter anderem um ein Gesetz zur Disziplinierung von Richtern. Der EuGH hat nun klargestellt, dass die polnischen Regelungen keinen Zugang zu einem unabhängigen und unparteiischen Gericht gewährleisten. Dazu gehört auch, dass die nationalen Gerichte überprüfen können, ob sie selbst oder andere Gerichte den Anforderungen des Unionsrechts entsprechen.
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