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EuGH zum Thema Vorfälligkeitsentschädigung

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In einem richtungsweisenden Urteil hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschieden, dass Banken das Recht zusteht, eine Entschädigung zu verlangen, wenn Kreditnehmer ihre Darlehen vor dem vereinbarten Zeitpunkt zurückzahlen. Diese Entscheidung unterstreicht, dass Kreditinstitute Anspruch auf eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung haben, falls sie durch die vorzeitige Rückzahlung finanzielle Einbußen erleiden, insbesondere durch den Verlust von Zinseinnahmen.

Das Urteil bekräftigt die Praxis in Deutschland, wo die Erhebung einer Vorfälligkeitsentschädigung gängige Praxis ist, als konform mit dem EU-Recht. Der Fall wurde dem EuGH durch das Landgericht Ravensburg vorgelegt, welches in einem Rechtsstreit zwischen Immobilienkäufern und ihrer Bank eine Klärung der Rechtslage auf europäischer Ebene suchte. Dieses Urteil (Aktenzeichen C-536/22) dient nun als maßgebliche Richtschnur für ähnliche Fälle und stärkt die Position der Banken im Kontext vorzeitiger Kreditrückzahlungen.

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