In der EU sollen künftig auch Passagiere von Fernbussen Anspruch auf Entschädigungen bei verspäteten oder ausgefallenen Fahrten haben.
Darauf zielt eine Neuregelung ab, die vom Europaparlament heute unter Dach und Fach gebracht wurde. Sie gilt für Reisen mit Linienbussen von mindestens 250 Kilometern. Urlaubsreisen mit Charterbussen sowie der regionale Busverkehr sind nicht betroffen.
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