Startseite Allgemeines EURO-POOL-Aktiengesellschaft für Vermögensbeteiligung und Verwaltung-Insolvent
Allgemeines

EURO-POOL-Aktiengesellschaft für Vermögensbeteiligung und Verwaltung-Insolvent

Teilen

ber das Vermögen der Firma EURO-POOL-Aktiengesellschaft für Vermögensbeteiligung und Verwaltung, Wörthstraße 13 – 15, 97082 Würzburg, v.d.d.Vorstand Jürgen Spilker, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Würzburg
unter HRB 5090, Unternehmensgegenstand: Investitionen von Teilen des Gesellschaftsvermögens u.a., wurde am 02.03.2006, 08:00 Uhr, das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Frank HANSELMANN, Berliner Platz 6, 97080 Würzburg, Tel.: 0931/359800, Hotline: 0931/4040610 oder 4040611. Die Gläubiger werden aufgefordert, a) ihre Insolvenzverforderungen (§ 38 InsO) bis 15.04.2006 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden, b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen,
welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den
daraus entstehenden Schaden (§ 28 II InsO). Personen, die Verpflichtungen gegen die Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin zu leisten, sondern an den Insolvenzverwalter (§ 28 III InsO). Der Berichtstermin sowie der Termin zur Beschlussfassung über die evtl. Wahl eines anderen Insolvenzverwalters,
über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 66, 100, 149, 157, 160, 162, 207 ff., 233, 271 InsO bezeichneten Angelegenheiten wurde bestimmt auf 05.04.2006, 15:30 Uhr (Einlass: 14:30 Uhr), Mainfrankensäle, Mainlände 1, 97209 Veitshöchheim, der Prüfungstermin auf 30.05.2006 , 12:10 Uhr, Sitzungssaal
8/Erdgeschoss der Justiznebenstelle Sanderstraße 12, Eingang Landwehrstraße in Würzburg.

Durch Gerichtsbeschluss vom 02.03.2006 wurde die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt. Der Beschluss kann von den Gläubigern auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Würzburg, 02.03.2006 Amtsgericht

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Initiative gegen Mogelpackungen scheitert – Täuschung bleibt salonfähig

Die große Täuschung geht weiter! Ein Antrag, mit dem die Bundesregierung aufgefordert...

Allgemeines

Reflex

Nach dem schrecklichen Anschlag auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt – bei dem fünf...

Allgemeines

Starbucks

Die Proteste bei Starbucks eskalieren weiter: Der fünftägige Streik gegen die Kaffeehauskette...

Allgemeines

Magdeburg die Tage danach

Der Anschlag auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt, bei dem fünf Menschen getötet und...