Amtsgericht Aschaffenburg
– Hinterlegungsstelle –
951 HL 42/18
An die Gläubigerin Euro Sales Finance GmbH, letzte bekannte Anschrift: Grüneburgweg 58-62, 60322 Frankfurt, soll die Anzeige gemäß § 374 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 1 BGB, Art. 14 Abs. 1 des Bayerischen Hinterlegungsgesetzes (BayHintG) von einer vollzogenen Hinterlegung öffentlich zugestellt werden (Art. 14 Abs. 2 BayHintG; Art. 15 Abs. 1 BayVwZVG).
Die öffentliche Zustellung an diese Gläubigerin gilt als bewirkt, wenn nach dem Tag dieser Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger unter
www.bundesanzeiger.de
zwei Wochen vergangen sind (Art. 15 BayVwZVG).
Die Gläubigerin verliert ihr Recht, die Herausgabe des hinterlegten Gegenstands an sich zu verlangen, wenn nach dem Tag der Zustellung dieser Anzeige 30 Jahre verstrichen sind und der Hinterlegungsstelle zum Zeitpunkt des Fristablaufs nicht ihr begründeter Herausgabeantrag vorliegt (Art. 24 Abs. 1, Art. 25 Abs. 2 Nr. 1 Alt. 1 BayHintG).
Die zuzustellende Anzeige kann auf Zimmer 3.210 der Hinterlegungsstelle im 2. Obergeschoss der Nebenstelle des Amtsgerichts Aschaffenburg, Schlossplatz 3/5, 63739 Aschaffenburg montags bis freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr eingesehen werden.
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