Das Bundesverfassungsgericht hat unmissverständlich deutlich gemacht: Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus – auch wenn die Regierung gerne andere Akzente setzt. Eine „Blanko-Ermächtigung“ für weitere Euro-Rettungsmaßnahmen gibt es nicht.
Der Bundestag muss jeder großen Hilfsmaßnahme für andere Euro-Staaten „im Einzelnen“ zustimmen, mahnt das Bundesverfassungsgericht. Denn er bleibt verantwortlich für Einnahmen und Ausgaben.
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