Jede Anleihe, auch diese des Unternehmens Euroboden GmbH, hat selbstverständlich das Risiko eines Totalverlustes in sich für den Anleger. Gerade der Bereich der Mittelstandsanleihen ist aus unserer Sicht für den Anleger ein gefährlicher Anlagebereich, denn ob er die Zinsen und das von ihm eingesetzte Kapital dann wirklich zurückbekommt, das weiß er erst zu einem späteren Zeitpunkt. Jede Anleihe ist somit auch ein Hoffnungsinvestment für denjenigen, der sich daran beteiligt. Auch die Anleihe des Unternehmens Euroboden GmbH macht da keinen Unterschied. Wichtig für jeden Anleger sollte immer die wirtschaftliche Situation des Unternehmens sein, welches gerade dann eine Anleihe begibt und von Anleger gerne Geld haben möchte. Das Unternehmensregister ist hier eine gute Informationsquelle. Unternehmen, die jetzt aktuell Geld von Anlegern haben wollen, sollten bereits die Bilanz 2016 im Unternehmensregister öffentlich hinterlegt haben. Daten von 2015 sind für eine aktuelle Bewertung zu alt. Grund für unsere Berichterstattung ist eine ad-hoc-Meldung des Unternehmens Euroboden vom 6. September 2017. Hier informiert man das Publikum darüber, dass man eine neue Anleihe in Höhe von bis zu 25 Millionen Euro herausgeben will. Geld, was Anleger dem Unternehmen dann zur Verfügung stellen sollen.
Betreff: | Ad-hoc-Meldung gemäß Art. 17 MAR in Verbindung mit § 4 Abs. 1 S. 1 Nr. 1a WpAIV |
Schlagworte: | Anleiheemission/Anleihe |
Eintritt der Insiderinformationen: | 06.09.2017 |
Ergänzende Angaben: | EUROBODEN GmbH plant Umtauschangebot und Neuemission einer Anleihe im Volumen bis zu EUR 25 Mio. |
Angaben zum Inhalt:
Inhalt der Ad-Hoc-Mitteilung: | DGAP-Ad-hoc: Euroboden GmbH / Schlagwort(e): Anleiheemission/Anleihe EUROBODEN GmbH plant Umtauschangebot und Neuemission einer Anleihe im Volumen bis zu EUR 25 Mio.06.09.2017 / 08:00 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR, übermittelt durch DGAP – ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. EUROBODEN GmbH plant Umtauschangebot und Neuemission einer Anleihe im Volumen bis zu EUR 25 Mio. Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Art. 17 MAR München-Grünwald, 6. September 2017 |
Aufmerksam werden wir dann immer, wenn wir in der ad-hoc-Meldung, so wie hier, nachlesen können, dass es auch ein Umtauschangebot an die Inhaber alter Anleihepapiere gibt. Mithin weiß das Unternehmen eigentlich nicht, wie viel frisches Geld es nun dann wirklich in die Kasse bekommt. Umtauschangebote sollten Anleger aber grundsätzlich nicht annehmen, sondern sie sollten sich das Geld der ausstehenden Anleihe bei Fälligkeit ausbezahlen lassen. Das Unternehmen sollte ja in der Lage sein, alte Verpflichtungen erfüllen zu können, auch ohne das man sich frisches Geld von Anlegern holt.
Schauen wir uns das Unternehmensregister einmal an. Hier ist auffällig, dass die letzte hinterlegte Bilanz nicht aus dem Jahre 2016 stammt, sondern aus dem Jahre 2014/ 2015. Das ist viel zu alt aus unserer Sicht, um das Unternehmen seriös in die eine oder andere Richtung zu bewerten. Hier begibt sich der Anleger in ein Investmentrisiko, dass aus unserer Sicht nicht seriös kalkuliert werden kann, denn in welcher wirtschaftlichen Situation sich das Unternehmen im Jahre 2016 befunden hat, weiß leider nur das Unternehmen selber. Das ist aus unserer Sicht ein k. o.-Kriterium für diese Anleihe der Euroboden GmbH.
Trotzdem wollen wir uns die 2014/2015 Bilanz einmal anschauen:
Euroboden GmbHGrünwaldJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2014 bis zum 30.09.2015Bilanz
AnhangAllgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der Jahresabschluss der Euroboden GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Die Anschaffungskosten beweglicher Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens bis zu einem Wert von Euro 150,00 wurden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben. Für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit Anschaffungskosten von mehr als Euro 150,00, aber nicht mehr als Euro 1.000,00 wurde ein Sammelposten gebildet und linear über 5 Jahre abgeschrieben. Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und bewertet: – Beteiligungen zu Anschaffungskosten – Anteile an verbundenen Unternehmen zu Anschaffungskosten Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere Wert angesetzt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Der Ausweis der Bank- und Kassenbestände erfolgte mit dem Nennbetrag. Zinsen und Nebenkosten wurden periodengerecht abgegrenzt. Rechnungsabgrenzungsposten wurden für Ausgaben bzw. Einnahmen gebildet, die Aufwand bzw. Ertrag für eine bestimmte Zeit nach dem Abschlussstichtag darstellen. Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern sowie die durch eine Außenprüfung für die Jahre 2009 bis 2012 festgesetzten Steuern. Für temporäre Differenzen zwischen handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen wurde eine Rückstellung für latente Steuern in Höhe von Euro 12.081,58 gebildet. Bei der Bewertung wurde ein durchschnittlicher Steuersatz von 24,225% (15% für KSt, 5,5% für SolZ und 8,4% für GewSt) zu Grunde gelegt. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 I 2 HGB). Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Grundlagen für die Umrechnung von Fremdwährungsposten in Euro Der Jahresabschluss enthält auf fremde Währung lautende Sachverhalte, die in EUR umgerechnet wurden. Angaben zur Bilanz Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB Verbindlichkeiten aus Gewährleistungsverträgen: Verbindlichkeiten aus Bürgschaften: Am Bilanzstichtag wird nicht mit einer Inanspruchnahme oben genannter Haftungsverhältnisse gerechnet. Aufgrund der bisherigen Planungen kann davon ausgegangen werden, dass die Tochtergesellschaften und deren Geschäftsführer ihren Verpflichtungen entsprechend nachkommen. Die Angaben beinhalten diejenigen Beträge, die den Geschäftsführern zuzurechnen sind (3.710.000 Euro zu einem Darlehensvertrag (Vorjahr 0 Euro)) Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die nachfolgenden Rechte und Pflichten:
Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit > 5 Jahre und der Sicherungsrechte Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt EUR 234.189,55 (Vorjahr: EUR 244.950,33). Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind, beträgt EUR 212.077,50. Die nachfolgenden Sicherungsarten und Sicherungsformen sind mit den Verbindlichkeiten verbunden: – Grundschuld sowie dinglicher und persönlicher Zwangsvollstreckungsunterwerfung auf dem Angabe zu Restlaufzeitvermerken Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt EUR 14.331.611,18 (Vorjahr: EUR 9.203.450,53). Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt EUR 1.097.221,46 (Vorjahr: EUR 511.620,22). Sonstige Angaben Namen der Geschäftsführer Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt:
Angaben über den Anteilsbesitz an anderen Unternehmen von mind. 20 Prozent der Anteile Gemäß § 285 Nr. 11 HGB wird über nachstehende Unternehmen berichtet:
* Es bestehen zwischen der Euroboden GmbH und den o. g. Unternehmen Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge. Die dargestellten Jahresergebnisse berücksichtigen das Jahresergebnis vor Gewinnabführung oder Verlustübernahme. ** Es besteht zwischen der Euroboden GmbH und der Euroboden Beteiligungs GmbH eine atypisch stille Beteiligung. *** Das vorläufige Jahresergebnis betrifft den Zeitraum 01.01.2014 bis 31.12.2014. Das vorläufige Eigenkapital bezieht sich auf den Stichtag 31.12.2014. Die Daten für das Jahr 2015 sind nicht bekannt. Die Euroboden Berlin GmbH und die Euroboden Kraepelinstraße GmbH wurden zum 01.04.2015 auf die Euroboden GmbH verschmolzen. sonstige BerichtsbestandteileUnterschrift der Geschäftsführung
Angaben zur Feststellung: |
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Auf den ersten Blick ist das keine schlechte Bilanz, aber in der Bilanz sind aus unserer Sicht auch größere Risiken versteckt. Hier vor allem nachfolgende Position:
Verbindlichkeiten aus Gewährleistungsverträgen:
– in Höhe von 3.700.000 Euro zu einem Kreditvertrag (Vorjahr 3.700.000 Euro)
– in Höhe von 8.000.000 Euro zu einem Kreditvertrag (Vorjahr 8.000.000 Euro)
– in Höhe von 2.955.730 Euro zu einem Kaufvertrag (Vorjahr 0 Euro)
– in Höhe von 3.710.000 Euro zu einem Darlehensvertrag (Vorjahr 0 Euro)
Hier reden wir von über 18 Millionen Euro. Sicherlich ist es unwahrscheinlich, dass alle diese Beträge gezahlt werden müssten, aber alleine wenn nur ein Betrag in voller Höhe fällig werden würde, dann wäre mehr als der in dieser Bilanz ausgewiesene Gewinn verloren.
Was uns aber eben stört, ist, dass die letzten Zahlen fast genau zwei Jahre alt sind, denn das Unternehmen hat ein Geschäftsjahr von September bis September des Folgejahres. Auch im bezahlten Bereich des Unternehmensregisters gibt es keine Daten aus 2015/2016.
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