Die Finanzaufsicht BaFin hat eine Geldbuße in Höhe von 45.000 Euro gegen die Eurocity AG i.L. festgesetzt. Der Grund dafür: Das Institut hatte die Obergrenze für Großkredite überschritten.
Die Entscheidung ist rechtskräftig.
Meldepflicht für Großkreditobergrenzen
Zum Hintergrund: Die europäische Kapitaladäquanzverordnung (Capital Requirements Regulation – CRR) soll zu einer angemessenen Eigenmittelausstattung der Kreditinstitute beitragen. Banken müssen deshalb bei der Kreditvergabe unter anderem darauf achten, dass ein Kreditausfall wirtschaftlich verkraftbar wäre.
Großkredite können eine besonders große Gefahr für das Eigenkapital von Kreditinstituten darstellen. Daher gibt die CRR Regeln zum Umgang mit Großkrediten vor: Die Institute sind beispielsweise verpflichtet, die vergebenen Großkredite regelmäßig der Aufsicht zu melden. Die Obergrenze für solche Großkredite liegt in der Regel bei 150 Millionen Euro oder 25 Prozent des Kernkapitals des Kreditinstituts. Dies regelt Artikel 395 Absatz 1 Satz 1 CRR. Überschreitet ein Institut die zulässige Obergrenze, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit. Diese kann die BaFin ahnden.
Bekanntmachung
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat gegen die Eurocity AG mit Bescheid vom 6. März 2023 auf Grundlage des § 56 Absatz 5 Nummer 15 des Gesetzes über das Kreditwesen (Kreditwesengesetz – KWG) in der Fassung des Artikels 14 des Gesetzes vom 3. Juni 2021 (Bundesgesetzblatt I, Seite 1568) ein Bußgeld in Höhe von 45.000 Euro festgesetzt.
Der Bescheid ist seit dem 25. März 2023 rechtskräftig.
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