Am heutigen Tage hatten wir ein Gespräch mit Staatsanwalt Nagel von der Staatsanwaltschaft in Kiel. Staatsanwalt Nagel hat uns die Existenz des Aktenzeichens bestätigt und auch mitgeteilt, dass Herrn Kristek die Anklage bereits im vorigen Jahr zugestellt wurde. Über eine Zulassung der Anklage hat der zuständige Richter noch nicht entschieden. Wie alle Staatsanwaltschaften ist auch die Staatsanwaltschaft in Kiel „überlastet“. In 2-3 Monaten, so Staatsanwalt Nagel, könne man diesbezüglich gerne nochmals nachfragen. Das werden wir gerne tun. Allein der Vorgang an sich zeigt, dass Martin Kristek hier in Bedrängnis kommen könnte, wenn es zu einer Verurteilung kommen sollte. Bis dahin gilt auch für Martin Kristek natürlich die Unschuldsvermutung.
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