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EuroFinance Gesellschaft mit beschränkter Haftung – Handelsgesellschaft: BaFin ermittelt gegen die Verantwortlichen

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EuroFinance Gesellschaft mit beschränkter Haftung – Handelsgesellschaft: BaFin ermittelt gegen die Verantwortlichen

Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die EuroFinance Gesellschaft mit beschränkter Haftung – Handelsgesellschaft mit angegebenem Geschäftssitz in Toulouse, Frankreich, welche auch als EuroFinance Service oder EuroFinance SARL auftritt, keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften, insbesondere des Kreditgeschäfts im Sinne des § 1 Absatz 1 Satz 2 Nr. 2 KWG, oder zum Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt. Das Unternehmen wird nicht von der BaFin beaufsichtigt.

Die Gesellschaft ist im Zusammenhang mit den Ermittlungen zur Inter Euro Bank aufgefallen, welche die Website intereurobank.com betreibt.

Die der BaFin vorliegenden Informationen und Unterlagen rechtfertigen die Annahme, dass die Gesellschaft unerlaubt Bankgeschäfte, insbesondere das Kreditgeschäft im Sinne des § 1 Absatz 1 Satz 2 Nr. 2 KWG, bzw. Finanzdienstleistungen in Deutschland anbietet.

Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen in Deutschland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Unternehmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.
Der Wortlaut wurde bereits mit der Referats- und Abteilungsleitung abgestimmt.

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