Es hat den Anschein, denn immer mehr Geschädigte melden sich bei uns in der Redaktion und fragen „was sie nun tun können?“. Nun, die Eurokasse New Zealand darf ihre Dienstleistung in Deutschlnd eigentlich garnicht anbieten, da sie dafür nicht die erforderlichen BaFin Genehmigungen vorliegen hat. Das zumindest hat die BaFin uns vor einigen Wochen schon mitgeteilt, nachdem wir dort dazu eine Presseanfrage gestellt hatten. Wir können eigentlich jedem Anleger nur den Rat geben einen auf Bank und Kapitalmarktreccht spezialisierten Rechtsanwalt schnellstmöglich zu Rate zu ziehen.
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