Die EU- und Schengen-Staaten wollen die Rückführung illegal Eingewanderter gemeinsam mit den Westbalkan-Ländern verstärken. Mehrere Innenminister dieser Länder einigten sich heute auf eine entsprechende Erklärung im Zuge einer von Ressortchef Gerhard Karner (ÖVP) initiierten „Rückführungskonferenz“ in Wien. Sie wollen demnach die Zusammenarbeit über die gemeinsame „Joint Coordination Plattform“ (JCP) intensivieren und einen regionalen Rückführungsmechanismus einrichten.
Wichtig sei nun die konkrete Umsetzung, so Karner bei der abschließenden Pressekonferenz. Durch die JCP sollten kein zusätzlicher Verwaltungsaufwand und keine Doppelgleisigkeiten entstehen, sagte der Innenminister.
Karner verwies außerdem auf die in der Erklärung angestrebten „flexiblen Rückführungspartnerschaften“ zwischen Partnern des Westbalkans, der EU und der Schweiz. An das Sekretariat der JCP ergehe der Auftrag, mit internationalen Agenturen zusammenzuarbeiten, Dokumente zu vereinfachen, es solle eine zentrale Ansprechstelle für die Länder geben, so Karner weiter. Der Innenminister sprach von einer „starken Allianz gegen Schlepper“: „Wir müssen gegen diese brutale Form der organisierten Kriminalität gemeinsam kämpfen.“ Es gehe darum, den Schleppern die Geschäftsgrundlage zu entziehen.
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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat dem Justizsystem in Rumänien erneut einen gravierenden Mangel attestiert. In einem Urteil von heute stellten die Richter in Luxemburg klar, dass die Befugnisse des Verfassungsgerichts in dem südosteuropäischen Land unter anderem den Vorrang des EU-Rechts vor nationalem Recht verletzten (Rechtssache C-430/21).
Konkret geht es darum, dass es rumänischen Gerichten in bestimmten Fällen verboten ist, den EuGH um Prüfung zu bitten, ob nationale Gesetze mit EU-Recht in Einklang sind – Vorabentscheidungsverfahren. Das ist dann der Fall, wenn das Verfassungsgericht das fragliche Gesetz zuvor für verfassungsgemäß erklärt hat.
Der EuGH macht nun deutlich, dass diese Regel gegen EU-Recht verstößt. Dabei betonen die Richter unter anderem, dass es der vollen Anwendung des EU-Rechts in Rumänien entgegenstehe. Auch die Zusammenarbeit zwischen dem EuGH und den nationalen Gerichten durch Vorabentscheidungsverfahren werde beeinträchtigt. Das fragliche Gericht werde davon abgeschreckt, den EuGH anzurufen.
Hinzu kommt dem EuGH zufolge, dass nur er selbst als europäisches Höchstgericht dafür zuständig ist, das gemeinsame EU-Recht verbindlich auszulegen. Ein nationales Verfassungsgericht könne nicht selbst entscheiden, dass der EuGH mit einem Urteil seine Zuständigkeit überschritten habe, und das Urteil deshalb ablehnen.
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Größere Unternehmen in der EU sollen künftig bei Umwelt- und Menschenrechtsverstößen ihrer Lieferanten stärker in die Pflicht genommen werden. Wie aus einem Gesetzesentwurf der EU-Kommission hervorgeht, soll ein EU-weites Lieferkettengesetz künftig auf Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitenden angewendet werden können. Für Unternehmen aus Branchen, bei denen ein größeres Risiko für Verstöße gegen Umwelt- und Menschenrechtsstandards besteht, soll die Regelung bereits ab 250 Arbeitskräften angewendet werden können.
„Freiwillige Maßnahmen scheinen nicht zu groß angelegten Verbesserungen in allen Sektoren geführt zu haben“, heißt es in dem Entwurf, der der dpa vorliegt. Es gebe EU-Unternehmen, die mit negativen Auswirkungen auf Menschenrechte und die Umwelt in Verbindung gebracht werden könnten.
Das Gesetz soll auch auf größere Firmen, die nicht aus der EU kommen, aber dort Geschäfte machen, angewendet werden können. Diese müssten dann dafür Sorge tragen, dass auch Unternehmen, von denen sie beliefert werden, nicht die Umwelt zerstören oder ihre Mitarbeitenden ausbeuten.
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