Das Europaparlament hat neue Maßnahmen verabschiedet, um den Energieverbrauch in Gebäuden zu reduzieren und somit die Klimaziele der EU zu unterstützen. Bis 2030 sollen Wohngebäude im Durchschnitt 16 Prozent und bis 2035 20 bis 22 Prozent weniger Energie verbrauchen. Nichtwohngebäude müssen bis 2030 16 Prozent und bis 2033 26 Prozent ihrer energieineffizientesten Bauten renovieren.
Diese Vorgaben bedürfen noch der Zustimmung der EU-Mitgliedstaaten, was jedoch meist nur eine Formalität ist. Für Immobilienbesitzer stellt sich nun die Frage, ob und inwieweit sie zu Sanierungen verpflichtet werden. Laut EU-Chefunterhändler gibt es keine direkten Verpflichtungen für einzelne Gebäude, vielmehr hängen die Auswirkungen von der nationalen Umsetzung ab. Die Bundesregierung strebt an, individuelle Sanierungspflichten für Wohngebäude zu vermeiden, beginnt aber möglicherweise mit öffentlichen Einrichtungen wie Schulen und Krankenhäusern.
Die Umsetzung könnte einen erheblichen finanziellen Aufwand für Eigentümer bedeuten und bei Einführung von Mindeststandards zu einem Wertverlust bei einigen Immobilien führen. Die Kosten für Teilmodernisierungen könnten in Deutschland bis 2030 auf rund 140 Milliarden Euro ansteigen. Um finanzielle Belastungen abzufedern, sollen Unterstützungsmaßnahmen für bedürftige Haushalte bereitgestellt werden.
Bestimmte Gebäude wie landwirtschaftliche Bauten, Denkmäler oder Gotteshäuser können von den Vorgaben ausgenommen sein. Zusätzlich plant die EU, den Einsatz von Öl- und Gasheizungen bis 2040 zu beenden und die Installation von Solaranlagen auf öffentlichen und Nichtwohngebäuden ab 2027 zu fördern, während ab 2030 nur noch emissionsneutrale Gebäude errichtet werden sollen.
Kommentar hinterlassen