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Europa und KI

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Die EU bekommt einheitliche Regeln für den Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI). Der Rat der 27 EU-Mitgliedsstaaten verabschiedete heute in Brüssel endgültig das KI-Gesetz, das die Nutzung der Technologien etwa in der Videoüberwachung, Spracherkennung und bei der Auswertung von Finanzdaten regelt. Das Gesetz greift jedoch erst ab Frühjahr 2026.

Das Gesetz sieht eine Kennzeichnungspflicht vor: Entwickler sollen mit KI erzeugte Texte, Töne und Bilder kennzeichnen müssen, um Menschen nicht in die Irre zu führen. Experten halten dies jedoch aufgrund der Fülle des Materials für schwer kontrollierbar.

Für „risikoreiche“ Anwendungen gelten in der EU künftig verschärfte Vorschriften, etwa für die Gesichtserkennung an Bahnhöfen und anderen öffentlichen Orten. Hierfür ist künftig eine richterliche Anordnung erforderlich. Grundsätzlich verboten wird eine Massenüberwachung mit biometrischen Daten.

Zusätzlich regelt das Gesetz den Einsatz von KI in sensiblen Bereichen wie der Medizin, dem Verkehr und dem Arbeitsmarkt. Anwendungen, die ein hohes Risiko für die Gesundheit, Sicherheit oder Grundrechte der Menschen darstellen, unterliegen strengen Prüf- und Genehmigungsverfahren.

Die EU-Kommission wird eine neue Aufsichtsbehörde einrichten, die für die Überwachung der Einhaltung der Vorschriften verantwortlich ist und Sanktionen bei Verstößen verhängen kann. Diese Behörde wird eng mit den nationalen Aufsichtsbehörden zusammenarbeiten, um eine einheitliche Umsetzung des Gesetzes sicherzustellen.

Das KI-Gesetz stellt einen Meilenstein in der Regulierung von KI-Technologien dar und soll dazu beitragen, das Vertrauen der Bürger in diese Technologien zu stärken, während gleichzeitig ihre Rechte und Freiheiten geschützt werden.

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