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Europäisch-Iranische Handelsbank AG Bußgelder

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay
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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat gegen die Europäisch-Iranische Handelsbank AG Bußgelder in Höhe von insgesamt 30.000 Euro verhängt. Die Strafen wurden aufgrund von Verstößen gegen das Kreditwesengesetz (KWG) festgesetzt, speziell wegen der verspäteten Einreichung der Anzeige des Jahresabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022.

Dieser Bescheid ist rechtskräftig geworden.

Hintergrundinformationen:
Laut § 28 KWG sind Finanzinstitute verpflichtet, die Bestellung ihres Jahresabschlussprüfers unmittelbar nach dessen Ernennung sowohl der BaFin als auch der Deutschen Bundesbank anzuzeigen. Diese Vorschrift dient dazu, der Aufsichtsbehörde die Möglichkeit zu geben, die Ernennung eines Prüfers zu unterbinden, falls Bedenken bestehen, dass der Prüfungszweck aufgrund bestimmter Umstände, die mit dem bestellten Prüfer in Verbindung stehen, nicht erfüllt werden kann.

Die Europäisch-Iranische Handelsbank AG hat gegen diese gesetzliche Vorgabe verstoßen, indem sie die erforderlichen Anzeigen verspätet vornahm.

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