Der erste Risikobewertungsbericht der drei Europäischen Aufsichtsbehörden (European Supervisory Authorities – ESAs) für das Jahr 2021 ist stark von der dritten Welle der COVID-19-Pandemie geprägt. Keine der Branchen, die in die Zuständigkeit der Europäischen Bankenaufsicht EBA, der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung EIOPA sowie der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA fallen, ist von der bestehenden Unsicherheit ausgenommen.
Der Finanzsektor hat sich zwar bisher als recht widerstandsfähig gegenüber den Folgen der COVID-19-Krise erwiesen. Dennoch haben die Risiken in Bezug auf Bewertung, Liquidität, Kredite und Zahlungsfähigkeit auf breiter Front zugenommen.
Stark betroffen von der Pandemie sind private Haushalte und nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (Non-Financial Corporates – NFC). Daraus können Spillover-Effekte auf die Finanzbranche resultieren – etwa in Form von Kreditausfällen. Außerdem droht sich der Finanzmarkt von der Realwirtschaft zu entkoppeln, was ihn anfällig macht für Volatilitäten und Marktkorrekturen.
In der Corona-Pandemie tragen niedrige Zinsen aus Sicht der ESAs zwar dazu bei, dass sich die Realwirtschaft erholt. Das verfestigte Niedrigzinsumfeld stelle jedoch ein Risiko für Lebensversicherer und Pensionsfonds dar. Für die Versicherer sei es wichtig, negative Zinssätze auch abbilden zu können. Für die Standardformel, mit der Versicherer ihre Solvenzkapitalanforderung (Solvency Capital Requirement – SCR) unter Solvency II berechnen, hat EIOPA dies bereits vorgeschlagen.
Für die Solidität der Kreditvergabe ist es wichtig, dass Banken das Ausfallrisiko ihrer Kreditnehmer weiterhin gründlich bewerten und bepreisen – unter genauer Kontrolle der Aufsichtsbehörden. Die Kreditvergabe solle auch dann rentabel bleiben, wenn etwa die Zahlungsmoratorien ausliefen.
Investmentfonds sollen ihre Anlagestrategie, ihr Liquiditätsprofil und ihre Rücknahmebedingungen auf mögliche Kurskorrekturen und die Gefahr zunehmender Rückgaben von Fondsanteilen ausrichten.
Die ESAs sprechen sich zudem für Zurückhaltung bei Dividendenzahlungen und Aktienrückkäufen aus, um eine ausreichende Kapitalausstattung zu gewährleisten.
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