Der Rat hat heute die folgenden Personen zu Europäischen Staatsanwälten der Europäischen Staatsanwaltschaft ernannt:
- Frédéric Baab
- Cătălin-Laurențiu Borcoman
- Jaka Brezigar
- Danilo Ceccarelli
- Gatis Doniks
- Yvonne Farrugia
- Teodora Georgieva
- Daniëlle Goudriaan
- Petr Klement
- Tomas Krušna
- Tamara Laptoš
- Katerina Loizou
- Ingrid Maschl-Clausen
- José Eduardo Moreira Alves d’Oliveira Guerra
- Juraj Novocký
- Andrés Ritter
- Maria Concepción Sabadell Carnicero
- Gabriel Seixas
- Kristel Siitam-Nyiri
- Harri Tiesmaa
- Yves Van Den Berge
- Dimitrios Zimianitis
Die Staatsanwältinnen und Staatsanwälte werden Ermittlungen und Strafverfolgungsmaßnahmen beaufsichtigen. Gemeinsam mit der Europäischen Generalstaatsanwältin werden sie das Kollegium der EUStA bilden.
Europäische Staatsanwälte werden für eine Amtszeit von sechs Jahren ernannt. Wiederernennung ist nicht zulässig. Der Rat kann beschließen, das Mandat am Ende dieser Amtszeit um höchstens drei Jahre zu verlängern. Entsprechend den Übergangsvorschriften für die Ernennung der Europäischen Staatsanwälte für die erste Amtszeit nach der Errichtung der EUStA werden Staatsanwältinnen bzw. Staatsanwälte aus einem Drittel der Mitgliedstaaten durch Losentscheid bestimmt. Ihre Amtszeit beträgt drei Jahre und kann nicht verlängert werden. Dies gilt für die Staatsanwältinnen bzw. Staatsanwälte aus Griechenland, Spanien, Italien, Zypern, Litauen, den Niederlanden, Österreich und Portugal.
Jeder Mitgliedstaat hat seine Kandidatinnen bzw. Kandidaten für das Amt des Europäischen Staatsanwalts benannt. Diese müssen aktive Mitglieder der Staatsanwaltschaft oder der Richterschaft des betreffenden Mitgliedstaats sein, die jede Gewähr für Unabhängigkeit bieten und in ihrem jeweiligen Mitgliedstaat die für die höchsten staatsanwaltlichen oder richterlichen Ämter erforderlichen Voraussetzungen erfüllen. Sie müssen über einschlägige praktische Erfahrungen im Rahmen der nationalen Rechtsordnungen, der Finanzermittlungen und der internationalen justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen verfügen. Der Auswahlausschuss hat danach für jede kandidierende Person, die die Bedingungen erfüllte, eine begründete Stellungnahme erstellt und ihren Platz in der Rangfolge festgelegt. Nach Eingang der begründeten Stellungnahmen hat der Rat für jeden der teilnehmenden Mitgliedstaaten eine Kandidatin bzw. einen Kandidaten ausgewählt und zum Europäischen Staatsanwalt ernannt.
Hintergrundinformationen
Die Europäische Staatsanwaltschaft wird eine unabhängige Stelle der Union sein, die für die strafrechtliche Untersuchung und Verfolgung sowie die Anklageerhebung in Bezug auf Straftaten zum Nachteil der finanziellen Interessen der Union (beispielsweise Betrug, Korruption, grenzüberschreitender Mehrwertsteuerbetrug von mehr als 10 Mio. Euro) zuständig ist. Hierzu führt die EUStA Ermittlungen, ergreift Strafverfolgungsmaßnahmen und nimmt vor den zuständigen Gerichten der Mitgliedstaaten die Aufgaben der Staatsanwaltschaft wahr.
2019 haben der Rat und das Europäische Parlament Laura Codruţa Kövesi zur ersten Europäischen Generalstaatsanwältin ernannt.
Derzeit beteiligen sich 22 Mitgliedstaaten an der EUStA (Belgien, Bulgarien, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Österreich, Portugal, Rumänien, Slowenien, die Slowakei, Spanien, die Tschechische Republik und Zypern).
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