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Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte: Sexualität auch für „alte“ Frauen wichtig!

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Bekanntlich kann man gegen jeden und in jedem Fall klagen. Gerade der Europäische Menschenrechtsgerichtshof ist beliebt. Dieses Gericht in Straßburg soll darüber wachen, dass die Unterzeichnerstaaten der Europäischen Menschenrechtskonvention diese Übereinkunft einhalten. Jeder, der meint ein Urteil verstoße gegen die Europäische Menschenrechtskonvention kann gegen den Staat eine Beschwerde einreichen. Das Verfahren ist gerichtskostenfrei…. z.B. hatte Caroline von Hannover gegen Deutschland geklagt, weil sie meinte als Königstochter nicht angemessen in Deutschland gegen die Zeitschrift Bunte vorgehen zu können. Ständig würden von ihr Fotos veröffentlicht. Nirgendwo hätte sie Privatsphäre. Hier entschied das Gericht, dass die Rechtsordnung die Prinzessin nicht ausreichend schützen würde.

Aktuell wurde der Fall einer Portugiesin bekannt, die sich gegen eine Entscheidung eines Heimatgerichts wandte. Aufgrund einer fehlgeschlagenen Operation hatte die Klägerin Schmerzen bei sexuellen Handlungen. Ein Berufungsgericht kürzte die Entschädigung, da die Klägerin über 50 Jahre alt sei und schon zwei Kinder habe.

Im Dezember 2013 wurde ein Krankenhaus in Lissabon verurteilt, dieses legte Berufung beim Obersten Verwaltungsgericht (STA), die Verurteilung für medizinische Kunstfehler während der Operation im Jahr 1995 mit 172.000 Euro war dem Krankenhaus zu hoch (die Klägerin hatte starken Schmerzen, Inkontinenz und Schwierigkeiten bei dem Sex) und eine dauerhaften Behinderung von 73%. Zwei Jahre später entschied das Oberste Verwaltungsgericht den das Schmerzensgeld um 60.000 Euro zu reduzieren Das Gericht schrieb in die Urteilsbegründung, das Argument, dass die Sexualität für eine Frau von 50 Jahren nicht so wichtig ist.

Sex im Alter nicht wichtig? Nunmehr ging die Portugiesin gegen das innerstaatliche Gericht vor und verklagte Portugal wegen Geschlechterdiskriminierung vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Das Straßburger Gericht entschied daraufhin am 25.07.2017, dass es unzulässig war, die Entschädigung mit dieser Geschlechter-Argumentation zu reduzieren. Das Europäische Gericht fand in der Rechtsgeschichte Portugals Urteile, bei denen Männern, den gleiches widerfahren war, wegen des starken mentalen Schocks mehr Geld zugesprochen wurde. Bei Männern war aber nicht davon die Rede, dass der Schock und die Belastung im Alter schwächer würden.

Jetzt muss Portugal Schadenersatz zahlen und steht als Chauvi dar…..

http://hudoc.echr.coe.int/fre-press#{„itemid“:[„003-5798695-7377627“]}

 

 

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