Der Staat Russland muss dem kritischen Bürger Alexej Nawalny wegen mehrfacher Verhaftungen 64.000 Euro Entschädigung zahlen, das hat der Europäischer Gerichtshof entschieden. Der Kremlkritiker war wegen der Teilnahme an Demos mehrfach verhaftet und zu Geld- oder kurzen Freiheitsstrafen verurteilt worden.
Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten ist überall in den Staaten, die die Konvention unterschrieben haben Gesetz. Damit werden grundsätzlich Menschenrechte geschützt. Dazu gehört auch Russland.
Artikel 1 – Verpflichtung zur Achtung der Menschenrechte
Artikel 2 – Recht auf Leben
Artikel 3 – Verbot der Folter
Artikel 4 – Verbot der Sklaverei und der Zwangsarbeit
Artikel 5 – Recht auf Freiheit und Sicherheit
Artikel 6 – Recht auf ein faires Verfahren
Artikel 7 – Keine Strafe ohne Gesetz
Artikel 8 – Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens
Artikel 9 – Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit
Artikel 10 – Freiheit der Meinungsäußerung
Artikel 11 – Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit
Artikel 12 – Recht auf Eheschließung
Artikel 13 – Recht auf wirksame Beschwerde
Artikel 14 – Diskriminierungsverbot
EUROPÄISCHER GERICHTSHOF FÜR MENSCHENRECHTE (EGMR) WACHT ÜBER DIE EINHALTUNG
Jeder kann mit der Behauptung, von einem dieser Staaten in einem Recht aus der Konvention verletzt worden zu sein, den EGMR anrufen. Das ist häufig erfolgreich. Voraussetzung: Eine Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ist nur dann zulässig, wenn der innerstaatliche Rechtsweg erschöpft ist. Die Entscheidungen sind bindend, können Urteile der Mitgliedsstaaten aufheben, Schadenersatz zusprechen und so weiter.
Aber: Bereits seit Mitte 2017 leistet Russland keine Beitragszahlungen mehr an den Europarat, zu dem der EGMR gehört, weil dem Land aufgrund der Annexion der Krim die Stimmrechte in der Parlamentarischen Versammlung des Europarates entzogen worden waren. Mit anderen Worten: Russlands Regierung bereut, die Konvention unterschrieben zu haben und zweifelt das Gericht an.
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