EuGH zu regionalen Produktbezeichnungen:
Laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs darf an die Produktbezeichnung „Schwarzwälder Schinken“ die Voraussetzung geknüpft sein, dass der Schinken im Schwarzwald geschnitten und verpackt wurde, wenn dies erforderlich ist, um seine Qualität oder seinen Ursprung zu gewährleisten
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