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Europäischer Weg für KI: Schutz von Grundrechten im Zeitalter Künstlicher Intelligenz

geralt (CC0), Pixabay
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Hochrangige Onlinekonferenz der deutschen Ratspräsidentschaft und der EU-Grundrechteagentur

Führende Expertinnen und Experten aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft haben heute bei einer Onlinekonferenz mit mehr als 800 Teilnehmenden über den Schutz von Grundrechten im Zeitalter künstlicher Intelligenz (KI) debattiert. Eingeladen hatten das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und die EU-Grundrechteagentur. Im Mittelpunkt stand die Frage, wie verbindliche Grundrechtsstandards in die Entwicklung von Rechtsvorschriften und politischen Konzepten zum Thema KI einfließen können. Im ersten Quartal 2021 will die Europäische Kommission ihren Vorschlag für einen EU-Rechtsrahmen für KI vorlegen.

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht:
„Wir brauchen im europäischen Recht dringend ein Regelwerk für Systeme mit künstlicher Intelligenz. KI kann Menschenleben schützen und hilft uns, Corona-Impfstoffe zu entwickeln. Aber KI birgt auch erhebliche Risiken. Wir sind der Technik nicht ausgeliefert. Hinter KI und ihrem Einsatz stehen Entscheidungen von Unternehmen oder Behörden. Für diese Entscheidungen müssen wir Verantwortlichkeiten und Haftung bestimmen. Es geht um Transparenz und Verständlichkeit. Risiken müssen vor dem Einsatz einer Technologie verlässlich eingeschätzt und unabhängig überprüft werden können.“

EU-Justizkommissar Didier Reynders: „Für die Europäische Kommission ist es ein vorrangiges Ziel, einen einheitlichen europäischen Ansatz hinsichtlich der Folgen der künstlichen Intelligenz für den Menschen und ihrer ethischen Implikationen zu entwickeln. Die Achtung der Grundrechte muss Kern dieses Ansatzes für die Entwicklung und Nutzung von KI in der EU sein, den wir als menschenzentrierten Ansatz bezeichnen.“

Der Direktor der EU-Grundrechteagentur, Michael O’Flaherty: „KI ist heute schon Realität und wird bleiben. Sie kann ein Antreiber für gute Dinge sein. Sie muss aber sorgfältig überwacht werden, um sicherzustellen, dass sie im Einklang mit unseren Menschenrechten und Grundrechten ist. Die Agentur für Grundrechte ist dieser Arbeit zutiefst verpflichtet. Unser Ziel ist es sicherzustellen, dass die KI die Grundrechte nicht nur respektiert, sondern sie auch schützt und fördert.“

Bei der Konferenz sprachen unter anderem Dragoș Tudorache, Vorsitzender des Sonderausschusses des Europäischen Parlaments zu künstlicher Intelligenz, Touria Meliani, für die „Digital City“ zuständige stellvertretende Bürgermeisterin von Amsterdam, und Philip Alston, Rechtsprofessor an der New York University und von 2014 bis 2020 UN-Sonderberichterstatter für extreme Armut und Menschenrechte.

Künstliche Intelligenz beeinflusst immer mehr Bereiche unseres täglichen Lebens. Behörden können sie einsetzen, um Anträge auf Sozialleistungen zu bearbeiten oder die Arbeit der Polizei zu unterstützen. Unternehmen nutzen sie zur Entwicklung von Tools für Gesundheitsdienstleistungen oder bei der Platzierung von Online-Werbung.

Bei Diskussionen über die Auswirkungen von KI auf die Grundrechte fehlt es oft an konkreten Beispielen und Erfahrungen. In der bei der Konferenz vorgestellten und diskutierten Studie „Getting the Future right – Artificial Intelligence and Fundamental Rights“ der EU-Grundrechteagentur werden diese Auswirkungen anhand realer Anwendungsfälle von KI und verwandter Technologien, die von Unternehmen und öffentlichen Verwaltungen in der EU eingesetzt werden, analysiert (siehe hierzu die gesonderte Pressemitteilung).

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