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European Green Bond Standard – Interview mit Kerstin Bontschev

styles66 (CC0), Pixabay
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diebewertung.de: Frau Bontschev, der European Green Bond Standard (EUGBS) tritt am 21. Dezember 2024 in Kraft. Was sind die wichtigsten Neuerungen des EUGBS?

Kerstin Bontschev: Der EUGBS ist ein wichtiger Meilenstein für die Entwicklung nachhaltiger Finanzmärkte in Europa. Er schafft einen einheitlichen europäischen Standard für grüne Anleihen, der Transparenz und Vergleichbarkeit für Anlegerinnen und Anleger erhöht.

Die wichtigsten Neuerungen des EUGBS sind:

Ein einheitlicher europäischer Standard: Der EUGBS gilt für alle EU-Mitgliedstaaten. Dadurch wird es für Anlegerinnen und Anleger in ganz Europa einfacher, grüne Anleihen zu vergleichen und zu bewerten.

Klarere Definition von Nachhaltigkeit: Der EUGBS definiert, welche Investitionen als nachhaltig gelten. Dies erfolgt auf Basis der Taxonomieverordnung der EU, die nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten in sechs Umweltziele unterteilt.

Verpflichtende Berichtspflichten: Emittenten von EUGBs sind verpflichtet, umfassende Informationen über die Verwendung der Emissionserlöse zu veröffentlichen. Dies soll Anlegerinnen und Anlegern helfen, die Nachhaltigkeitswirkung der Anleihen zu beurteilen.

diebewertung.de: Welche Vorteile bringt der EUGBS für Anlegerinnen und Anleger?

Kerstin Bontschev: Der EUGBS bietet Anlegerinnen und Anlegern eine Reihe von Vorteilen:

Transparenz: Der EUGBS sorgt für mehr Transparenz bei grünen Anleihen. Anlegerinnen und Anleger können leichter nachvollziehen, wie die Emissionserlöse verwendet werden und ob die Anleihen tatsächlich den Kriterien der Taxonomieverordnung entsprechen.

Vergleichbarkeit: Der EUGBS schafft einen einheitlichen Rahmen für grüne Anleihen. Dadurch können Anlegerinnen und Anleger verschiedene Anleihen besser vergleichen und die für sie passendere Anleihe auswählen.

Sicherheit: Der EUGBS sieht strenge Prüfungspflichten für Emittenten vor. Dies soll die Sicherheit von grünen Anleihen erhöhen.

diebewertung.de: Wie wird die BaFin den EUGBS überwachen?

Kerstin Bontschev: Die BaFin ist die zuständige Aufsichtsbehörde für die Überwachung des EUGBS in Deutschland. Dort wird die Einhaltung der Transparenz- und Informationspflichten durch die Emittenten überprüft. Dazu prüft die BaFin die von den Emittenten veröffentlichten Informationen und wird gegebenenfalls Prüfungen durchführen.

Die Bafin wird auch die externen Prüferinnen und Prüfer, die die Informationen der Emittenten prüfen, überwachen. Dazu werden wir uns mit den Prüferinnen und Prüfern austauschen und ihre Prüfungsberichte überprüfen.

Die BaFin wird auch Sanktionen gegen Emittenten verhängen, die gegen den EUGBS verstoßen. Welche Sanktionen konkret möglich sind, muss noch auf nationaler Ebene definiert werden.

diebewertung.de: Was sind Ihre Erwartungen an den EUGBS?

Kerstin Bontschev: Ich bin davon überzeugt, dass der EUGBS einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung nachhaltiger Finanzmärkte in Europa leisten wird. Durch die Schaffung eines einheitlichen europäischen Standards für grüne Anleihen wird es für Anlegerinnen und Anleger in ganz Europa einfacher, grüne Anleihen zu vergleichen und zu bewerten. Dies wird die Nachfrage nach grünen Anleihen erhöhen und so dazu beitragen, die Finanzierung von nachhaltigen Projekten und Investitionen zu fördern.

Ich bin auch davon überzeugt, dass der EUGBS dazu beitragen wird, die Transparenz und Vergleichbarkeit von grünen Anleihen zu erhöhen. Dies wird die Sicherheit von grünen Anleihen erhöhen und so Anlegerinnen und Anleger schützen.

Insgesamt bin ich sehr zuversichtlich, dass der EUGBS ein Erfolgsmodell wird.

 

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