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Europlan:Urteil für Anleger

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Ein Urteil im August 2011 ausgesprochen durch das Oberlandesgericht Karlsruhe setzt Zeichen für Europlan Geschädigte. Auch Geschädigte weiterer Hebelmodelle unter Verwendung einer Lebensversicherungspolice der englischen Clerical Medical Investment Limited ist durch dieses Urteil gegeben.

Die Richter in Karlsruhe verurteilten Clerical Medical zum Schadensersatz, der Anleger ist dort so zu stellen, als hätte er den streitgegenständlichen Europlan nie unterzeichnet.

Die insbesondere in den Jahren 2000 bis 2002 vertriebenen sogenannten “Hebelmodelle”, darunter auch der weiterverbreitete Europlan, besteht im Grundsatz aus drei Komponenten: einem Darlehen, einer Lebensversicherungspolice bei Clerical Medical sowie meist einem sogenannten Tilgungsinstrument. Die Anleger wurden hier mit angeblichen Renditen der Clerical Medical in zweistelliger Höhe gelockt und geworben. Der Europlan hätte, zumindest was die Zahlen angeht, dazu führen sollen, dass Anleger mit verhältnismäßig geringem eigenem Aufwand sich eine lebenslange Rente auszahlen lassen könnten. Leider sind die erwarteten Renditen nicht annäherungsweise eingetreten, so dass sich viele Anleger aus Hebelmodellen zwischenzeitlich erheblichen Forderungen der finanzierenden Banken ausgesetzt sehen.

Noch in der ersten Instanz vor dem Landgericht Heidelberg hatte der Anleger, der nun vor dem OLG Karlsruhe triumphierte, verloren. Die Richter des Oberlandesgerichts Karlsruhe schließen sich mit dem Urteil gegen Clerical Medical einer ganzen Reihe aufsehenerregender Urteile gegen den englischen Lebensversicherer an, die geschädigten Anlegern Hoffnung geben.

Die Neuerung des Karlsruher Urteils ist, dass die Richter nicht auf das zugrundeliegende Hebelmodell, nämlich den Europlan, abstellen, sondern vielmehr die Versicherungspolice der Clerical Medical selbst ins Visier nehmen. Anzumerken ist, dass Clerical Medical über diese Lebensversicherungspolice hätte besser aufklären müssen, erst Recht im Zusammenhang mit einem Hebelmodell wie dem Europlan. Das Oberlandesgericht stellte fest, dass Clerical Medical zusammen mit dem Versicherungsantrag eine sogenannte Musterberechnung erhalten hat, in der deutlich ausgewiesen war, dass der Anleger mit einer Rendite von 8,5% pro Jahr gerechnet hatte. Das Oberlandesgericht weiter, dass Clerical Medical zum Zeitpunkt, zu welchem der Kläger seinen Versicherungsantrag stellte, von einer deutlich niedrigeren Rendite ausging. Damit hätte Clerical Medical nach den Ausführungen in dem Urteil erkennen müssen, dass der Anleger einer „gravierenden Fehlvorstellung“ aufgesessen war und den Anleger hierüber aufklären hätte müssen. Da dies unterblieben ist, muss Clerical Medical nach dem Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe nun Schadensersatz leisten und hat den Anleger so zu stellen, als hätte dieser den Europlan nie abgeschlossen.

Dieses Urteil ist wegweisend für Europlan-Geschädigte und Geschädigte anderer Hebelmodelle der Clerical Medical, denn es lässt sich ohne weiteres auf andere Hebelmodelle übertragen. Selbst außerhalb des Europlans verbessert das Urteil die Chancen geschädigter Anleger erheblich, denn die Karlsruher Richter stellen als wichtigsten Punkt die Tatsache dar, dass Clerical Medical mit der Musterberechnung bekannt war, von welcher Rendite der Versicherungsnehmer ausgegangen ist. Dies birgt die Möglichkeit, Clerical Medical in Fällen in Haftung zu nehmen, in welchen keine Finanzierung zugrunde liegt.

Zu bedenken ist hierbei, dass die meisten Fälle, in welchen die Versicherung vor dem Jahr 2002 abgeschlossen wurde, Ende 2011 zu verjähren drohen. Anleger, die ihre Ansprüche gegenüber Clerical Medical noch geltend machen wollen, sollten dies schnell vornehmen.

Quelle:Anja Appelt, Rechtsanwältin Bundesrepublik Deutschland
Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht
Rechtsanwaltskammer beim OLG München, Landwehrstraße 61, 80336 München, Telefon 53 29 44-0.

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