Stuttgarter Lebensversicherung haftet den Anlegern
In einem Rechtsstreit um Solaranlagen verliert die Stuttgarter Versicherung in zweiter Instanz gegen klagende Anleger: Sie sei nicht nur Finanzierer gewesen, sondern hätte auch über Risiken aufklären müssen, urteilt das Oberlandesgericht.
Eurosolid Geldanlage war nicht sinnvoll für Anleger
Im Wirtschaftskrimi um Solaranlagen der Leonberger Firma Eurosolid, die Käufer mit unrealistischen Ertragsprognosen gelockt haben soll, hat die Stuttgarter Lebensversicherung vor dem Oberlandesgericht Stuttgart eine Niederlage erlitten.
Der zuständige Zivilsenat wies ihre Berufung gegen mehrere Urteile des Landgerichts jetzt fast vollständig zurück und folgte damit seiner Linie aus der mündlichen Verhandlung.
Gericht stärkt Anleger in Prozessen um Solarpark
Damit bleibt es dabei, dass die Kläger die Anlagen zurückgeben können, ihr Geld von der Versicherung zurückbekommen und die für den Kauf gewährten Darlehen nicht weiter bedienen müssen. Im Gegenzug müssen sie Grundstücksrechte und Rechte an Rentenversicherungen abgeben, was das OLG als „geringfügigen Erfolg“ für die Versicherung wertete. Revision gegen das Urteil ließ es nicht zu. Eine Beschwerde vor dem Bundesgerichtshof ist daher nicht sinnvoll.
Nach Ansicht des Zivilsenates war die Versicherung – entgegen ihrer Darstellung – nicht als reine Darlehensgeberin aufgetreten. Sie habe vielmehr für das Anlagekonzept Werbung gemacht und den Eindruck erweckt, dieses geprüft zu haben. Daher hätte sie Anleger über die Risiken der Geldanlage aufklären müssen, folgerten die Richter. Insbesondere hätte sie darauf hinweisen müssen, dass das Konzept auf unüberprüften und – wie sich später herausstellte – technisch unzutreffenden Angaben von Eurosolid zu den erreichbaren Stromerträgen abhing. Weil diese Aufklärung unterblieben sei, schulde die Versicherung den Klägern Schadenersatz.
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