Die Euroweb Internet GmbH schließt mit Gewerbetreibenden sogenannte Internet-System-Verträge mit einer Laufzeit von vier Jahren ab.
In dieser Zeit soll nach Ansicht der Euroweb Internet GmbH und Ihrer Rechtsanwälte, der Rechtsanwälte Berger in Düsseldorf/Köln, eine Kündigung des Vertrages nur aus wichtigem Grund möglich sein. Die Kosten des Gewerbetreibenden für diesen Vertrag, berechnet auf die gesamte Laufzeit, beträgt oft über 7.500,00 EUR. Dafür erhält der Gewerbetreibende eine Internet-Seite (”Internetpräsenz”). Darüberhinaus übernimmt die Euroweb Internet GmbH das Hosting der Internetseiten sowie weitere Leistung.
Rechtsanwalt Thomas Kuller von der Bielefelder Kanzlei KGuK empfiehlt Betroffenen, die grundsätzlich mit der Berechnung von Leistungen der Euroweb GmbH nicht einverstanden sind, juristischen Rat einzuholen, insbesondere dann, wenn der vermeintliche Euroweb-Kunde schon einen gerichtlichen Mahnbescheid bekommen hat und diesem gern widersprechen würde.
Kuller: „Weil wohl vielen Gewerbetreibenden bei Unterschrift des Vertrages nicht klar ist, wie viel sie insgesamt in 4 Jahren zahlen sollen, und ihnen wohl auch die angebotene Leistung in einem eklatanten Mißverhältnis zum Preis erscheint, beschäftigen sich derzeit zahlreiche Gerichte mit Forderungen der Euroweb. Insbesondere das Amtsgericht Düsseldorf und das Landgericht Düsseldorf als Berufungsinstanz haben in naher Vergangenheit häufig die Forderung der Euroweb Internet GmbH als unberechtigt zurückgewiesen und die Klagen der Euroweb gegen die Gewerbetreibenden auf Zahlung der vollen Vergütung als unbegründet zurückgewiesen. Die Gerichte haben sich auch auf den Standpunkt gestellt, dass eine Kündigung der Verträge vor Ablauf der 4 Jahre sehr wohl möglich sei.”
Thomas Kuller
Rechtsanwalt
Rechtsanwälte Kraft, Geil, Schulze, Brauckmann, Kuller, Terhardt,
Dr. Ober, v. Schnakenburg, Peterhanwahr
Falkstr. 9 33602 Bielefeld
Kommentar hinterlassen