In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der EUSA Europäische Sachwert AG, Herdweg 40, 74523 Schwäbisch Hall (AG Stuttgart, HRB 726534), vertr. d.: 1. Devlet Temel, als Vorstand der Firma EUSA AG, Herdweg 40, 74523 Schwäbisch Hall, (Vorstand) wurde am 15.05.2015 , um 14:50 Uhr, zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse und zur Aufklärung des Sachverhalts angeordnet (§§ 21, 22 InsO):
Zum wird Rechtsanwalt Erion Metoja, c/o Eisner Insolvenzbüro, Marktstraße 9, 74523 Schwäbisch Hall, Tel.: 0791-9468818, Fax: 0791-9468819 bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsbehelfsbelehrung kann auf der zuständigen Geschäftsstelle des Insolvenzgerichtes eingesehen werden.
Amtsgericht Heilbronn
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