EV Digital Invest AGBerlinBekanntmachung gemäß § 221 Abs. 2 S. 3 AktGAufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 04. Juni 2024 hat der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, Wandelschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von EUR 1,4 Mio. mit einem Zinscoupon von 8,0 % und einer regulären Laufzeit bis zum 17. Juli 2026 auszugeben. Entsprechend wurden am 17. Juli 2024 Wandelschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von EUR 1.4 Mio. mit einem Zinscoupon von 8,0 % und einer regulären Laufzeit bis zum 17. Juli 2026 ausgegeben. Die Wandelschuldverschreibungen können, vorbehaltlich einer Anpassung des Wandlungspreises gemäß den Anleihebedingungen, zu einem Wandlungspreis von EUR 3,25 je Aktie in neu auszugebende oder bestehende Aktien der Gesellschaft gewandelt werden. Das Bezugsrecht der Aktionäre auf die Wandelschuldverschreibung wurde ausgeschlossen.Der Beschluss der Hauptversammlung und die Erklärung über die Ausgabe der Wandelschuldverschreibungen sind beim Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg hinterlegt worden.
Berlin, im August 2024
Der Vorstand |
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