Eine solche Bilanz vorm Börsengang?
EV Digital Invest AG (vormals: EV Digital Invest GmbH)
Berlin
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
Bilanz
Aktiva |
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31.12.2021 EUR |
31.12.2020 EUR |
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A. Anlagevermögen | 249.934,83 | 251.843,83 |
I. Sachanlagen | 74.305,00 | 76.214,00 |
II. Finanzanlagen | 175.629,83 | 175.629,83 |
B. Umlaufvermögen | 5.118.333,94 | 773.300,80 |
I. Vorräte | 0,00 | 3.111,01 |
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | 992.767,91 | 416.237,14 |
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks | 4.125.566,03 | 353.952,65 |
C. Rechnungsabgrenzungsposten | 25.560,59 | 5.725,21 |
Aktiva | 5.393.829,36 | 1.030.869,84 |
Passiva |
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31.12.2021 EUR |
31.12.2020 EUR |
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A. Eigenkapital | 4.489.202,07 | 453.433,34 |
I. Gezeichnetes Kapital | 25.000,00 | 25.000,00 |
II. Kapitalrücklage | 8.095.958,35 | 4.095.958,35 |
III. Verlustvortrag | 3.667.525,01 | 2.471.203,96 |
IV. Jahresüberschuss | 35.768,73 | -1.196.321,05 |
B. Rückstellungen | 453.505,99 | 162.370,31 |
C. Verbindlichkeiten | 358.177,15 | 393.835,53 |
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr | 356.374,93 | 392.033,31 |
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr | 1.802,22 | 1.802,22 |
D. Rechnungsabgrenzungsposten | 92.944,15 | 21.230,66 |
Passiva | 5.393.829,36 | 1.030.869,84 |
Anhang für das Geschaftsjahr 2021
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB aufgestellt.
Es handelt sich bei der Gesellschaft um eine kleine Kapitalgesellschaft gemäß § 267 HGB. Die größenabhängigen Erleichterungen gemäß §§264, 288 HGB wurden in Anspruch genommen.
Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht
Firmenname: EV Digital Invest GmbH
Firmensitz: Berlin
Registergericht: Berlin (Charlottenburg)
Register-Nr.: 188794
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Steuerlich sogenannte geringwertige Wirtschaftsgüter werden im Zugangszeitpunkt sofort vollständig abgeschrieben.
Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und bewertet:
– Anteile an verbundenen Unternehmen zu Anschaffungskosten, bei voraussichtlich dauernder Wertminderung am Bilanzstichtag abzüglich außerplanmäßiger Abschreibungen
– Ausleihungen zu den dem Nominalwert entsprechenden Anschaffungskosten, bei voraussichtlich dauernder Wertminderung am Bilanzstichtag wurden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen
Die Vorräte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt. Sofern die beizulegenden Zeitwerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit den dem Nominalwert entsprechenden Anschaffungskosten angesetzt oder unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken zum niedrigeren beizulegenden Wert bewertet.
Die Guthaben bei Kreditinstituten wurden mit dem Nominalwert angesetzt.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für ungewisse Verbindlichkeiten gebildet und mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Bei Rückstellungen werden künftige Preis- und Kostensteigerungen in Höhe der allgemeinen Inflationsrate berücksichtigt und bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr eine Abzinsung auf den Bilanzstichtag vorgenommen. Als Abzinsungssätze werden die den Restlaufzeiten der Rückstellungen entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssätze der vergangenen sieben Geschäftsjahre verwendet, wie sie von der Deutschen Bundesbank gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung monatlich ermittelt und bekannt gegeben werden.
Die Gesellschaft hat zwei Programme für eine virtuelle Mitarbeiterbeteiligung, die für den Fall des Eintretens bestimmter Ereignisse / Transaktionen (Exit-Events, Ausübungsereignis) eine Zahlungsverpflichtung der Gesellschaft begründen, deren Höhe sich in Abhängigkeit des zugrunde zulegenden Unternehmenswerts im Zeitpunkt des Exit-Events ergibt. Auf der Grundlage des Urteils BFH 11/R15 des Bundesfinanzhofs vom 15. März 2017 ist eine Bildung von Rückstellungen vor Eintritt des Ausübungsereignisses nicht zulässig. Folglich wurden für die Mitarbeiterbeteiligungsprogramme keine Rückstellungen passiviert.
Auf fremde Währung lautende Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen wurden zum Devisenkassamittelkurs des Abschlussstichtages umgerechnet.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden übernommen werden.
Sonstige Angaben
Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer
Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer betrug 37.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen § 285 Nr. 3a HGB
1 – 5 Jahre | |
langfristige Mietverträge | 827.200,05 EUR |
langfristige Verträge zu Gebühren im Rahmen von dualen Studiengängen | 58.002,00 EUR |
Sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Lizenzverträgen
Die Gesellschaft ist Lizenznehmer im Rahmen eines langfristigen Vertrags. Die Lizenzgebühr wird für jedes Kalenderjahr in Abhängigkeit der tatsächlich erzielten Umsatzerlöse unter Berücksichtigung eines Mindestbetrags ermittelt. Ausgehend von den für das kommende Geschäftsjahr erwarteten Umsatzerlösen ergibt sich aus dem Lizenzvertrag eine zu erwartende Belastung in Höhe von ca. 60-250 TEUR für das kommende Geschäftsjahr. Die Restlaufzeit des Lizenzvertrags zum Bilanzstichtag beträgt 28 Jahre. Bei entsprechend höheren Umsatzerlösen kann auch eine höhere Lizenzgebühr resultieren. Ebenso führen geringere Umsatzerlöse zu einer geringeren Lizenzgebühr. Der Vertrag beinhaltet zusätzlich zu einer umsatzabhängigen Vergütung eine Mindestvergütung, die bis zum Kalenderjahr 2023 sukzessive auf 75 TEUR p.a. ansteigt.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen aus VSOP
Zum Bilanzstichtag bestand eine Vereinbarung über virtuelle Mitarbeiterbeteiligungen, nach denen diese für den Fall eines Wechsels von mindestens 50% der Anteile an der Gesellschaft auf einen oder mehrere neuen Gesellschafter in einer oder mehreren Transkationen, oder im Fall des Verkaufs von mindestens 50% der Vermögenswerte der Firma, oder im Fall einer erstmaligen Börsennotierung der Gesellschaft (jeweils „Exit-Event“) von der Gesellschaft eine Zahlung in Abhängigkeit des erzielten Kaufpreises für die Anteile, des Kaufpreises der Vermögenswerte oder im Fall der Börsennotierung in Abhängigkeit vom eingeworbenen Kapital erhalten sollten. Nach der Vereinbarung resultiert eine Zahlungsverpflichtung der Gesellschaft für den Fall des Eintritts eines solchen „Exit-Events“ in Höhe von 9,5 % des erzielten Kaufpreises für die Anteile, bzw. der Vermögenswerte oder des eingeworbenen Kapitals, jeweils abzüglich eines sog. Strike-Prices i.H.v. 10 Mio. EUR für 3,50 % und i.H.v. 20 Mio. EUR für 6,0 %. Im Fall der Börsennotierung ist die Gesellschaft auch berechtigt statt Zahlung eigene Aktien im gleichen Wert zu liefern. Die vorgenannte Vereinbarung für die virtuelle Mitarbeiterbeteiligung wurde nach dem Stichtag im Jahr 2022 vollumfänglich beendet.
Des Weiteren bestand zum Bilanzstichtag eine Vereinbarung über virtuelle Mitarbeiterbeteiligungen, nach denen diese für den Fall eines Wechsels von mindestens 75% der Anteile an der Gesellschaft auf einen oder mehrere neuen Gesellschafter in einer oder mehreren zusammenhängenden Transkationen, oder im Fall der Liquidation der Firma oder im Falle einer Gewinnverteilung in bar an die Gesellschafter aufgrund des Verkaufs von mindestens 75% der Vermögenswerte der Firma (jeweils „Exit-Event2“) von der Gesellschaft eine Zahlung in Abhängigkeit des erzielten Kaufpreises für die Anteile, des Liquidationserlöses oder der Gewinnverteilung erhalten sollten. Nach der Vereinbarung resultiert eine Zahlungsverpflichtung der Gesellschaft für den Fall des Eintritts eines solchen „Exit-Events2“ in Höhe von 0,28% des erzielten Kaufpreises für die Anteile, bzw. des Liquidationserlöses oder der Gewinnverteilung, jeweils abzüglich eines sog. Strike-Prices i.H.v. 20 Mio. EUR.
Aus den beiden zum Bilanzstichtag bestehenden Verpflichtungen kann keine wesentliche Inanspruchnahme der Gesellschaft mehr erfolgen. Beide Verpflichtungen wurden als aufschiebend bedingte Verbindlichkeiten unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung durch den BFH aus dem Jahre 2017 aufgrund der Abhängigkeit von einem zukünftigen Ereignis nicht in der Bilanz angesetzt.
Unterschrift der Geschäftsführung
Berlin, 14.02.2022 | gez. Marc Laubenheimer und Tobias Barten |
Ort, Datum | Unterschrift |
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung
Der Jahresabschluss wurde am 15.02.2022 festgestellt.
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