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Eventus eG

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Am 16.09.2017 wird in Stuttgart eine außerordentliche Generalversammlung mit ausgeprägten Teilnahmebeschränkungen stattfinden. Die zu Recht beunruhigten Anleger, Genossen und/oder Mitglieder der Eventus eG erhoffen sich von der Generalversammlung Klarheit über die aktuelle Situation.

Das ist passiert

Seit dem 22.08.2017 lässt die Eventus eG auf ihrer Homepage verlautbaren, dass sich der Vorstandsvorsitzende und seine Ehefrau, die Aufsichtsratsvorsitzende, pflichtwidrig verhalten hätten. Es seien vermögenssichernde Maßnahmen getroffen worden und unter Leitung des Vorstandsmitglieds Edwin Mailänder werde eine Aufklärung des Sachverhalts vorangetrieben.

Strafrechtliche Relevanz?

Nach Auskunft der Eventus eG wurde sowohl die BaFin als auch die Staatsanwaltschaft Stuttgart eigeschaltet. Dies ist ein deutlicher Hinweis darauf, dass zumindest ein Anfangsverdacht auf strafrechtlich relevantes Verhalten besteht. Zudem berichten weitere Quellen von veruntreuten Geldern und dubiosen Geschäften des Vorstandsvorsitzenden. Auch die Notwendigkeit der Stellung eines Insolvenzantrags soll geprüft werden.

Generalversammlung am 16.09.2017

Es bleibt abzuwarten, ob die anstehende Generalversammlung der Eventus eG weiter zur Aufklärung der Geschehnisse beitragen wird. Letztlich wird sich der zur Generalversammlung ladende Prüfungsverband unter anderem die Fragen gefallen lassen müssen, warum der Aufsichtsrat nicht satzungsgemäß besetzt war, seit der Gründung der Genossenschaft im Jahr 2012 keine ordnungsgemäße Generalversammlung stattgefunden hat und keine ordnungsgemäßen Geschäftsberichte erstellt wurden.

Das sollten Anleger beachten

Zur Sicherung ihrer Ansprüche sollten betroffene Anleger überprüfen lassen, ob ihnen möglicherweise Schadensersatzansprüche gegen die Verantwortlichen (bspw. Vorstands-, Aufsichtsratsvorsitzende, Genossenschaft selbst, Emissionsverantwortliche) oder ein außerordentliches Kündigungsrecht zustehen. Gegebenenfalls können auch Maßnahmen getroffen werden, um auf das arrestierte Vermögen zuzugreifen. Kommt es zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens, müssen die Geschädigten ihre Forderung auch zur Insolvenztabelle anmelden. Auch hierbei sollten sie sich dringend durch einen Rechtsanwalt vertreten zu lassen, der schwerpunktmäßig im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig ist. Die Kanzlei Dr. Steinhübel Rechtsanwälte bietet den Anlegern hierzu eine kostenlose Erstberatung an.

Quelle:Dr. Steinhübel Rechtsanwälte

 

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