ist ganz klar der Meinung das die ETANAX Gelder, die diese von der EEV AG erhalten hat, zurückzahlen muss innerhalb des Insolvenzverfahrens. Das Insolvenzgutachten liegt uns in der Redaktion vor. Wir dürfen die aber nicht veröffentlichen, da der Insolvenzverwalter darauf ein Urheberrecht hat, wir natürlich dagegen auch nicht verstoßen wollen.
Tatsache ist, das es hier um einen Millionenbetrag geht, den man dann, wenn man ihn zurückbekommt vom Unternehmen ETANAX, natürlich der Insolvenzmasse zuführen kann. Damit könnten dann natürlich mehr Gläubiger befriedigt werden. Mittlerweile muss man auch einmal ganz klar überlegen, ob man nicht die Anleger auffordert ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anzumelden, auch wenn diese Nachrangig sind. Nach heutigem Stand der Kenntnis könnte da genug Geld vorhanden sein.
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