Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat am 13. Dezember 2017 ein erneutes Ordnungsgeld in Höhe von 250.000 Euro zulasten der New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie Aktiengesellschaft festgesetzt.
Der Maßnahme lag ein Verstoß gegen § 325 Handelsgesetzbuch (HGB) zugrunde. Die New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie Aktiengesellschaft hatte die Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr 2015 nicht rechtzeitig beim Betreiber des Bundesanzeigers elektronisch zur Offenlegung eingereicht. Rechtsgrundlage für die Sanktion ist § 335 HGB.
Die Gesellschaft hat am 21. Dezember 2017 gegen die Ordnungsgeldentscheidung Beschwerde eingelegt.
Kommentar hinterlassen