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EWIA Impact I UG (haftungsbeschränkt)

geralt (CC0), Pixabay
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EWIA Impact I UG (haftungsbeschränkt)

München

Bericht
über die Mittelverwendungskontrolle
zur Vermögensanlage
„Crowdinvesting EWIA Radach Hotel“

(Veröffentlichungsdatum: 11. Dezember 2023)

Auftrag und Auftragsdurchführung

Mit Vertrag vom 20. Oktober 2023 wurde ich, Steuerberater Martin Jäschke, Leibnizstraße 23a, 04105 Leipzig im Folgenden „Mittelverwendungskontrolleur“), von der EWIA Impact I UG (haftungsbeschränkt), Leopoldstraße 244, 80807 München, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 268170 (im Folgenden „Emittentin“ oder „Gesellschaft“) beauftragt, die Aufgaben des Mittelverwendungskontrolleurs wahrzunehmen und die Mittelverwendungskontrolle gemäß § 5c Vermögensanlagegesetz (VermAnlG) für eine Vermögensanlage nach § 1 Abs. 2 Nr. 4 VermAnlG durchzuführen. Die Emittentin hat ein Mittelverwendungskonto einzurichten, über das sie nur zusammen mit dem bestellten Mittelverwendungskontrolleur verfügen darf. Der Mittelverwendungskontrolleur darf einer Verwendung der eingeworbenen Anlegergelder durch die Emittentin erst zustimmen, wenn die im Vertrag über die Mittelverwendungskontrolle festgelegten Voraussetzungen für die Mittelfreigabe vorliegen. Nach der Mittelfreigabe hat der Mittelverwendungskontrolleur zu kontrollieren, ob die freigegebenen Mittel aus der Vermögensanlage entsprechend dem im Vertrag festgelegten Verwendungszweck und den übrigen dort festgelegten Bestimmungen verwendet werden. In diesem Bericht informiere ich über das Ergebnis der Mittelverwendungskontrolle der Vermögensanlage „Crowdinvesting EWIA Radach Hotel“. Berichtsstichtag ist der 10. Juni 2024.

Anlageobjekt

Das Anlageobjekt wird im Vermögensanlageninformationsblatt nachfolgend beschrieben: „Die Emittentin wird die Nettoeinnahmen aus dem Nachrangdarlehen im Rahmen eines Weiterleitungskredits an die Projektinhaberin weiterleiten (unmittelbares Anlageobjekt). Die weitergeleiteten Finanzierungsmittel in Höhe von 90,475% der Nettoeinnahmen werden die Projketinhaberin für die Entwicklung, Planung, Erwerb Errichtung, Anschluss und Inbetriebnahme (inklusive anfallender Umsatzsteuer und Levies) der Solaranlage für das Radach Hotel, Adresse: 73 Industrial Area, Lamshegu 00233 Tamale Ghana, und für die Rückzahlung der Vorfinanzierung der ersten Maßnahmen zur Umsetzung des Vorhabens (rechtliche Prüfung, Standort- und Energieanalyse, statische Prüfung) verwendet.“

Prüfungsergebnisse zum Berichtsstichtag

Die Ergebnisse der Prüfung, die die Verwendung der Mittel (MV) auf Ebene der Emittentin (1. Ebene) und des Projektinhabers (2. Ebene) umfassen, werden nachfolgend zusammengefasst:

Höhe der eingesammelten Anlegergelder 0,00 EUR
Höhe der davon in Anlageobjekte investierten Anlegergelder 0,00 EUR
Höhe der Anlegegelder, welche für sonstige Ausgaben verwendet wurden 0,00 EUR

Aufzählung der sonstigen Ausgaben und Beschreibung der Verwendung der Anlegergelder für die sonstigen Ausgaben:

Bis zum Berichtsstichtag wurden noch keine Anlegergelder verwendet. 0,00 EUR

Aufzählung und Beschreibung der bereits erworbenen Anlageobjekte oder der Rechte daran oder der bereits gepachteten Anlageobjekte:

Bis zum Berichtsstichtag wurden noch keine Anlegergelder verwendet. 0,00 EUR
Summe der nicht investierten Anlegergelder 0,00 EUR

Anlegergelder gelten für die Berichterstattung als eingesammelt, wenn sie bis zum Berichtsstichtag auf das Mittelverwendungskonto transferiert worden sind. Bis zum Berichtsstichtag wurden noch keine Anlegergelder auf das Mittelverwendungskonto transferiert. Gleichwohl können bereits Anlegergelder eingeworben worden sein, die sich zum Berichtstichtag jedoch noch auf dem Treuhandkonto befinden und deren Transfer auf das Mittelverwendungskonto noch ausstehend ist.

Zahlungen, die in fremden Währungen vorgenommen worden sind, wurden zum Wechselkurs des Zahltages in EUR umgerechnet und in die obige Aufstellung mit dem EUR-Betrag aufgenommen.

Bis zum Berichtsstichtag wurde noch keine Nettoeinnahmen aus den Nachrangdarlehen (Fundingsumme abzüglich einzubehaltender Transaktionskosten) auf Grundlage des Weiterleitungskredits durch Zahlung der Emittentin an die Projektinhaberin weitergeleitet (MV 1. Ebene).

Bis zum Berichtsstichtag wurden noch keine Anlegergelder verwendet, weshalb eine Aussage zur planmäßigen Verwendung der Anlegergeld nicht getroffen werden kann.

 

Leipzig, den 21. Juli 2024

Martin Jäschke
Steuerberater

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