Bei älteren Immobiliendarlehen besteht noch bis Mitte des Jahres ein Widerrufsrecht wegen nicht ordnungsgemäßer Widerrufsbelehrungen, d. h., wenn der Darlehensnehmer nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt wurde. In einem aktuellen Fall musste jetzt das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe entscheiden, ob auch bei fehlerhaften Widerrufsbelehrungen für Lebens- bzw. Rentenversicherungen ein ähnlicher Fall vorliegt und zu einem ewigen Widerrufsrecht des Versicherungsnehmers führt.
http://www.anwalt.de/rechtstipps/ewiges-widerrufsrecht-auch-bei-lebens-und-rentenversicherungen_079590.html
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