Diese Bilanz ist sicherlich keine gute Bilanz, denn diese Bilanz zeigt erneut eine bilanzielle Überschuldung der Gesellschaft an und diese hat sich dann im letzten Bilanzjahr nochmals erhöht. Hier ist nun Handeln angesagt.
ewp Projektentwicklungs GmbH & Co. KGHamburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019BILANZAKTIVA
PASSIVA
ANHANGA. Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) aufgestellt. Das gesetzliche Gliederungsschema (§§ 266, 275 HGB) wurde um die Posten `Forderungen gegen Kommanditisten` und `Verbindlichkeiten gegenüber Komplementären` erweitert. Nach den in § 267 HGB i.V.m. § 264a Abs. 1 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft & Co. KG. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266, 276, 288 HGB) und bei der Offenlegung (§ 326 HGB) des Jahresabschlusses werden in Anspruch genommen. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. I. Bilanzierungsmethoden Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben. II. Bewertungsmethoden Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:
B. Erläuterungen zur Bilanz I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände In den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen sind Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr in Höhe von EUR 5.460,00 (VJ: EUR 5.460,00) enthalten. II. Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen setzen sich wie folgt zusammen: Mietgarantien EUR 213.100,00 (VJ: EUR 530.400,00) Ausstehende Rechnungen EUR 60.500,00 (VJ: EUR 103.000,00) Gewährleistungen EUR 37.700,00 (VJ: EUR 44.000,00) Jahresabschlusskosten EUR 22.600,00 (VJ: EUR 11.300,00) Aufbewahrungskosten EUR 7.600,00 (VJ: EUR 7.600,00) Personalkosten EUR 5.000,00 (VJ: EUR 4.150,00) Sonstige EUR 14.718,00 (VJ: EUR 14.850,00) III. Verbindlichkeiten
C. Ergänzende Angaben I. Geschäftsführung Die Geschäftsführung erfolgt durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die ewp Verwaltungs GmbH, Wittenburg, vertreten durch ihren einzelvertretungsberechtigten Geschäftsführer Herrn Lutz Eichel, Wittenburg, Bauingenieur. II. Arbeitnehmer Die Zahl der im Geschäftsjahr durchschnittlich beschäftigten Mitarbeiter betrug: 20 III. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz auszuweisen sind und auch keine Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind, bestanden am Abschlussstichtag nicht.
Hamburg, den 15. März 2021 gez. Lutz Eichel Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 15. März 2021 |
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