So wurde das Angebot im Internet beschrieben:
„Angeboten wird der Erwerb von Miteigentumsanteilen (MEA) an einer Thermischen Reststoffverwertungsanlage (TRV) zur Verölung von Kunststoffen und biogenen Abfällen mit anschließender Verstromung und Wärmenutzung in Containerbauweise. Sie erwerben ideelle Miteigentumsanteile an einer bestimmten technischen Anlage von der EWR Umwelttechnik GmbH in Trier. Anschließend mietet die EWR Ihre Miteigentumsanteile zurück. Die Höhe der vierteljährlichen Mietraten, deren Fälligkeit und die Mietdauer sind vertraglich festgelegt. Nach Ablauf des Mietvertrages kauft die EWR Ihre Miteigentumsanteile zu einem bereits bei Vertragsabschluss festgelegten Preis zurück.
Die Anlage wird branchenüblich versichert, insbesondere gegen Verlust und Mietausfall. Geht eine Anlage verloren, erhalten Sie in Höhe Ihrer Miteigentumsanteile einen gleichwertigen Ersatz. Die Kosten der Versicherung gehen zu Lasten des Mieters, der auch für die Wartung und Instandhaltung und die damit im Zusammenhang stehenden Kosten verantwortlich ist. Jedes Angebot hat eine unbestimmte Angebotsdauer. Diese endet mit dem vollständigen Verkauf der Miteigentumsanteile an der Anlage.“
Nun haben wir leider die Befürchtung, dass mit der Liquidation des Unternehmens auch diese hier gemachten Zusagen nicht mehr eingehalten werden können, denn wer soll hier zurückkaufen?
Wir haben mit solchen Vertragskonstruktionen, völlig unabhängig von der EWR Umwelttechnik, immer unsere Probleme, denn die Rückzahlung des Gelder ist hier oft in der fernen Zukunft. Das heißt, diese Investments erfolgen oft nach dem Prinzip „Hoffnung“, die Hoffnung, dass das alles so kommt, wie man dem Anleger es vorgestellt und versprochen hat. Möglicherweise ist die EWR Umwelttechnik eines der ersten Unternehmen, wo Investoren leider die von uns befürchtete Erfahrung machen, dass eben dann vertragliche Zusagen nicht eingehalten werden können. Die Liquidation des Unternehmens ist dabei die Basis für unsere Befürchtung.
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