Damit tritt in Liechtenstein und im EWR erstmals ein einheitlicher, sektorübergreifender Regulierungsrahmen für Verbriefungen in Kraft. Der Regulierungsrahmen schafft eine Diversifikation von Finanzierungsquellen für Unternehmen und Refinanzierungsmöglichkeiten für Finanzmarktteilnehmer, die sich positiv auf die Realwirtschaft auswirken kann. Es stehen die Instrumente der traditionellen (true-sale) und der synthetischen Verbriefung zur Verfügung. Die Einhaltung der Kriterien für eine einfache, transparente und standardisierte Verbriefung (STS-Verbriefung) obliegt einem dazu qualifizierten Dritten, der von der FMA zur Erbringung dieser Dienstleistung zuzulassen ist.
Die FMA ist die zuständige Aufsichtsbehörde und mit der Beaufsichtigung der Einhaltung aller Sorgfaltspflichten und Meldepflichten sowie der Angemessenheit der Risikoüberwachung der Verbriefungsteilnehmer verantwortlich. Sämtliche Informationen werden zentral in Verbriefungsregister gesammelt und verwahrt. Verbriefungsregister bedürfen einer Zulassung der ESMA und werden von dieser beaufsichtigt.
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