In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Register des Amtsgerichts Paderborn unter HRA 6621 eingetragenen EWV Bauunternehmung GmbH & Co. KG, Daseburger Weg 9, 33100 Paderborn, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter HRB 111352 eingetragene EWV Bauunternehmung Beteiligungs GmbH, Daseburger Weg 9, 33100 Paderborn, diese vertreten durch den Geschäftsführer Alexander Warkentin, Daseburger Weg 9, 33100 Paderborn
ist am 09.02.2021, um 13:28 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Gabriela Kemper, Nienhagener Straße 10a, 33609 Bielefeld bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
2 IN 243/20
Amtsgericht Paderborn, 09.02.2021
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